50 Angestellte in zwei Mainzer Hotels entlassen

In zwei Mainzer Hotels wurden 50 Mitarbeiter entlassen. Die Gewerkschaft NGG vermutet, dass so die Gründung eines Betriebsrats verhindert werden sollte. Die Betroffenen wollen nun klagen.

50 Angestellte in zwei Mainzer Hotels entlassen

Eine Kündigungswelle hat zwei Hotels in Mainz erfasst: Insgesamt 50 Angestellte wurden entlassen. Betroffen sind das „Garner Hotel“ in Bretzenheim und das „Holiday Inn - the Niu Mood Mainz“ am Hauptbahnhof, wie der SWR berichtet. Beide Häuser gehören zur Hamburger Hotelgruppe NOVUM Hospitality.

Die Kündigungsschreiben wurden den Mitarbeitern Ende vergangener Woche zugestellt. Als Grund werden darin „dringende betriebliche Erfordernisse“ genannt, die jedoch nicht näher erläutert werden. Die Beschäftigten wurden von der Arbeit freigestellt und erhalten vorerst weiter ihren Lohn.

Gewerkschaft vermutet anderen Hintergrund

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vermutet hinter den Entlassungen den Versuch, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern. Da unklar gewesen sei, in welchem der beiden Hotels die Gründung geplant war, habe man kurzerhand den Belegschaften beider Häuser gekündigt, so die Vermutung der NGG laut SWR. Unter den Gekündigten sollen sich auch schwangere, schwerbehinderte und ein Auszubildender befinden, die eigentlich einen besonderen Kündigungsschutz genießen.

Der Betrieb in den beiden Hotels läuft unterdessen offenbar normal weiter. Nach SWR-Informationen wurden die entlassenen Mitarbeiter durch Leiharbeitskräfte ersetzt.

Hotelgruppe weist Vorwürfe zurück

Die Geschäftsführung der NOVUM Hospitality bestreitet die Vorwürfe. „Insbesondere weisen wir die Behauptung zurück, personelle Maßnahmen hätten der Verhinderung einer Betriebsratsgründung gedient“, so CEO Samira Etmenan in einer Stellungnahme. Man respektiere die Rechte der Mitarbeiter und werde gemeinsam mit den Sozialpartnern an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten.

Die meisten der 50 Betroffenen wollen nun gegen ihre Kündigung klagen. Einige haben sich bereits an Anwälte gewandt, andere lassen sich von der Gewerkschaft beraten.