Stecker-Solargeräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ende März kündigte die VG Rhein-Selz an, die Balkonkraftwerke mit 120 Euro pro Haushalt zu fördern. 12.000 Euro stellte der Verbandsgemeinderat dafür zur Verfügung, die ersten 100 Anträge sollten den Zuschlag bekommen. Die Aktion startete am 1. April und schon am selben Tag wurden über 130 Anträge gestellt, schreibt die VG Rhein-Selz am 12. April 2023 in einer Pressemitteilung. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Verbandsgemeinde Rhein-Selz eine solche Förderaktion wiederholen wird; entsprechende Vorschläge würden im Ausschuss diskutiert und dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
In Wiesbaden werden die Balkonkraftwerke bereits seit 2018 im Rahmen des Förderprogramms zur Errichtung von Photovoltaikanlagen mit 300 Euro pro Mini-Solaranlage gefördert. Im Jahr 2022 wurden in Wiesbaden insgesamt 453 Förderanträge über das Programm gestellt; 2021 waren es noch 153 und 2020 130 Anträge. Etwa 80 % der Anträge im Jahr 2022 würden auf die Stecker-Solargeräte entfallen, schreibt Florian Unger, Geschäftsführer der Wiesbadener Klimaschutzagentur, über die das Förderprogramm abgewickelt wird, Merkurist.
Die Mainzer Förderung steht in den Startlöchern
In Mainz, so viel ist angekündigt, wird es ein attraktives Programm für PV-Anlagen und auch für Balkon-PV-Anlagen geben. Derzeit ist das Programm noch in der Mache, vorgestellt wird es Mitte April. Erleichtert wird dieses Programm aufgrund des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI), das die rheinland-pfälzische Landesregierung am 30. März 2023 vorgestellt hat. 250 Millionen Euro aus dem Landesetat stehen für die Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Unter den Vorschlägen, die im Anhang des Gesetzes enthalten sind, befindet sich auch die Möglichkeit kommunaler Förderprogramme. „So kann eine Kommune ihre Mittel dafür verwenden, sogenannte PV-Balkonanlagen zu fördern“, erläutert das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Umwelt Merkurist. Nach der Verabschiedung des Gesetzes hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer angekündigt, mit dem KIPKI auch die Förderung von „Balkonkraftwerken“ für Mietwohnungen zu ermöglichen. Ein juristisch heikles Thema, denn bislang ist dazu das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Auf die Frage, ob in Rheinland-Pfalz vorgesehen ist, diese Regelung zu ändern, antwortete das rheinland-pfälzische Justizministerium Merkurist: „Im Wohnraummietrecht gilt der Grundsatz, dass der Mieter bauliche Änderungen am Mietobjekt nur mit Genehmigung des Vermieters durchführen darf. Eine Befugnis der Länder, diesen Grundsatz abzuändern, besteht nicht. Die Gesetzgebungskompetenz liegt insoweit beim Bund.“ Zuständig ist Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, der bislang der Bitte seitens der Justizministerinnen und Justizminister der Länder vom Herbst 2022, eine Regelung zur Vereinfachung zu erarbeiten, noch nicht nachgekommen ist.