Entlastung für Mainzer Winzer: Darum kann die Stadt Öffnungszeiten nicht verlängern

Mainzer Winzer kämpfen mit hohen Kosten. Die CDU-Fraktion fordert längere Öffnungszeiten für Straußwirtschaften, doch die Stadtverwaltung erteilt dem eine klare Absage – aus rechtlichen Gründen.

Entlastung für Mainzer Winzer: Darum kann die Stadt Öffnungszeiten nicht verlängern

Die CDU-Fraktion im Mainzer Stadtrat will den lokalen Winzern unter die Arme greifen. Angesichts der angespannten finanziellen Lage vieler Betriebe fordert sie eine Verlängerung der Öffnungszeiten für Straußwirtschaften. Doch die Stadtverwaltung hat diesen Hoffnungen nun eine Absage erteilt. Wie aus der Antwort auf eine offizielle Anfrage der CDU hervorgeht, sind der Stadt dabei rechtlich die Hände gebunden.

Hintergrund der Anfrage sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen viele Weinbaubetriebe zu kämpfen haben. Die CDU-Fraktion verweist auf erhebliche Kostensteigerungen bei gleichzeitig gesunkenen Weinpreisen. Längere Öffnungszeiten für die Straußwirtschaften könnten den Winzern helfen, ihre Produkte besser zu vermarkten. Deshalb fragte die Fraktion bei der Verwaltung an, ob man den Betrieben hier nicht, „gegebenenfalls auf kleinem Dienstweg“, helfen könne, länger als die erlaubten 120 Tage pro Jahr zu öffnen.

Die Antwort der Stadt, unterzeichnet vom Beigeordneten Karsten Lange (CDU), fällt jedoch ernüchternd aus. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Stadt Mainz sei nicht möglich. Die Regelungen für Straußwirtschaften seien nicht auf kommunaler, sondern auf Landesebene in der Gaststättenverordnung von Rheinland-Pfalz festgelegt.

Landesgesetz schiebt Riegel vor

Diese Landesverordnung erlaube den Betrieb von Straußwirtschaften für maximal vier zusammenhängende Monate oder für zwei getrennte Zeitabschnitte von insgesamt vier Monaten pro Jahr. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Gesetz nicht vorgesehen. Da Landesrecht über kommunalen Regelungen stehe, könne die Stadtverwaltung keine Sondergenehmigungen erteilen oder die Öffnungszeiten eigenmächtig verlängern.

Eine Änderung, so erklärt die Verwaltung, müsste direkt vom Landesgesetzgeber in Rheinland-Pfalz angestoßen werden. Nur eine Anpassung der Gaststättenverordnung des Landes könnte den Winzern die gewünschten Erleichterungen bringen. Handeln müsste in diesem Fall also die neue schwarz-rote Landesregierung um Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU).

Umwandlung zur Gutsschänke ist kompliziert

Auch die von der CDU ebenfalls angefragte Umwandlung einer Straußwirtschaft in eine Gutsschänke, also eine vollwertige Gaststätte, sei keine einfache Alternative, so Lange in seiner Antwort. Selbst wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, habe ein solcher Schritt weitreichende Konsequenzen. Eine Straußwirtschaft gelte rechtlich als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs und genieße dadurch baurechtliche Privilegien.

Mit der Umwandlung in eine Gutsschänke würde dieser Sonderstatus entfallen. Daher wäre zunächst eine baurechtliche Prüfung und Genehmigung durch das städtische Bauamt erforderlich, bevor ein Winzer seinen Betrieb als vollwertige Gaststätte führen dürfte.