Künftig können Bewohner in einigen Gebieten in Mainz abends länger parken. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wird das Parken mit Parkscheibe oder Parkschein auf den Zeitraum von 7 bis 22 Uhr ausgeweitet.
Betroffen sind die Gebiete Altstadt (AL1 bis AL3) Oberstadt (O1 bis O9), Neustadt (N1 bis N6), Bleichen- und Schlossviertel (BS), Baentschstraße (BA) und Hartenberg (H2). Ziel dieser Maßnahme ist es laut Stadt, den Parkdruck in den Abendstunden zu reduzieren und die Parksituation für Bewohner nachhaltig zu verbessern. Bisher war das Parken mit Parkscheibe oder Parkschein nur bis 20 Uhr möglich.
Aufgrund der zulässigen Höchstparkdauer von 1,5 beziehungsweise zwei Stunden konnten Fremdparker bereits ab etwa 18 beziehungsweise 18:30 Uhr ihre Fahrzeuge abstellen und legal über Nacht parken. Dies habe dazu geführt, dass Bewohner nach Feierabend keine freien Stellplätze mehr in den für sie vorgesehenen Bereichen vorfanden.
Durch die verlängerten Zeiten soll dieser Effekt deutlich reduziert werden, sodass die abendliche Parksituation für Inhaber eines Bewohnerparkausweises spürbar verbessert werden soll.
Hintergrund
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es nicht zulässig, Parkplätze ausschließlich für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis zu reservieren. Laut § 45 Abs. 1b StVO i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 1–4e Rnr. 33 StVO „dürfen Parkbeschränkungen nur zeitlich und zweckgebunden angeordnet werden“. Für Bewohnerparkplätze dürfen tagsüber (ca. 9–18 Uhr) nicht mehr als 50 Prozent und nachts nicht mehr als 75 Prozent der Flächen reserviert werden. Lediglich die bestehenden Parkzeiten, aber nicht die bewirtschafteten Tage werden verändert.
Der Beschluss soll in der nächsten Stadtratssitzung gefällt werden.