Nach langer Vorbereitung hat der Mainzer Stadtrat am Mittwoch eine neue Satzung zur Regulierung von E-Tretrollern beschlossen. Damit soll das wilde Abstellen der Roller in der Innenstadt ein Ende haben.
Die neue Satzung sieht vor, dass E-Tretroller im Innenstadtbereich nur noch an festgelegten Standorten abgestellt werden dürfen. Insgesamt sollen 25 Abstellflächen in der Alt- und Neustadt eingerichtet werden. Außerdem werden Abstellverbotszonen ausgewiesen.
Anbieter müssen zahlen
Die Betreiber der Verleihsysteme sollen künftig eine Sondernutzungsgebühr von 7 Euro pro E-Scooter und Monat zahlen. Die Stadt will damit die Kosten für Verwaltung und Kontrollen decken. Für die Nutzer entstehen keine zusätzlichen Kosten.
„Die neue Satzung ist ein wichtiger Baustein für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr“, sagt David Nierhoff, Mobilitätspolitischer Sprecher der Mainzer Grünen im Stadtrat. „Zu oft wurden Gehwege und öffentliche Flächen durch achtlos abgestellte E-Tretroller blockiert und damit insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen sowie ältere Mitbürger:innen behindert.“
Maximal vier Anbieter
Künftig sollen maximal vier Anbieter eine Lizenz für E-Scooter-Verleihsysteme in Mainz erhalten. Die Stadt will für die Umsetzung der neuen Regelungen zwei neue Verwaltungsstellen schaffen. Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) kündigte an, dass die Satzung in den kommenden Monaten umgesetzt werde. Die Stadt werde die Anbieter kontaktieren und über die neuen Regelungen informieren.