Erben und Vererben: "Redet ihr in eurer Familie noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?"

Die Redensart macht klar: Die Wahrscheinlichkeit, dass es im Erbfall zu Streit kommt, ist sehr hoch. In jeder vierten Erbschaft kommt es zu Streitigkeiten unter den Erben. Sind Immobilien im Nachlass vorhanden, ist der Anteil noch höher.

Erben und Vererben: "Redet ihr in eurer Familie noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?"

Dabei geht es oft nicht nur ums Geld, sondern auch um Emotionen, mangelnde Anerkennung, Neid und Missgunst. Jede Erbschaft bringt die Gefahr mit sich, dass lang schwelende Konflikte in der Familie ausbrechen. Der Streit belastet dann nicht nur das Verhältnis zwischen den Erben, sondern kann dazu führen, dass ganze Familien auseinanderbrechen. Und die Ultima Ratio, eine gerichtliche Auseinandersetzung, kostet viele Nerven, Geld und Zeit.

Streitigkeiten vermeiden

Wer einen Streit zwischen seinen Erben vermeiden möchte, setzt am besten ein Testament auf, in dem der eigene letzte Wille unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird. Weil man ein Testament auch allein zu Hause verfassen kann, empfiehlt es sich, dieses professionell prüfen zu lassen. Auch ein Erbvertrag kann hilfreich sein, um Streitigkeiten zu umgehen. Dieser erhöht die Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten und jeder Vertragspartner weiß, woran er ist.

Erbengemeinschaft = Streitgemeinschaft?

Um einen Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft zu verhindern, kann der Erblasser eine sogenannte Teilanordnung festlegen. Mit dieser kann er bereits zu Lebzeiten verfügen, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand oder welches Vermögen erhält. Legt der Erblasser keine Teilanordnung fest, so müssen die Miterben einer Erbengemeinschaft selbst den gesamten Nachlass unter sich aufteilen. Das kann vor allem bei Immobilien problematisch sein.

Ist kein Nachkomme an der Liegenschaft interessiert, kann sie verkauft und der Erlös dem restlichen Vermögen zugeschlagen werden, was die Aufteilung vereinfacht. Soll die Immobilie dagegen in der Familie bleiben, gibt es mindestens zwei potenzielle Streitpunkte. Da sich eine Liegenschaft in aller Regel nicht unter den Erben aufteilen lässt, stellt sich die Frage, welcher Nachkomme sie übernehmen wird. Und: selbst, wenn nur ein Erbe sich dafür interessiert, gilt es zu klären, mit welchem Wert sie anzusetzen ist. Verständlicherweise hat derjenige, der das Objekt übernimmt, ein Interesse an einem möglichst niedrigen Wert, während es für die restlichen Erben vorteilhaft ist, wenn dem Haus ein hoher Wert zugemessen wird.

Gibt es keine Einigung, kann es zu einer Teilungsversteigerung der Immobilie oder eine Erbteilungsklage kommen. Hohe zusätzliche Kosten und schlechter Erlös sind häufige Folgen, von der nervlichen Belastung der Beteiligten ganz abgesehen. Der Nachlass oder vielmehr dessen Abwicklung ist dann längere Zeit für keinen Erben zugängig. Einigt sich die Erbengemeinschaft darauf, eine Immobilie im Nachlass weiter zu bewirtschaften und zu vermieten, können Probleme im Zusammenhang mit Modernisierungen und Sanierungen entstehen. Ein Teil der Erben freut sich zwar über die regelmäßigen Mieteinnahmen, sieht aber nicht die Notwendigkeit, zusätzliche Gelder in die Immobilie zu investieren, um deren Erhalt zu sichern.

Die Erfahrung zeigt: Viel zu oft werden Erbengemeinschaften zu Streitgemeinschaften. Besser ist es, vorab zu bestimmen, dass nur eine Person Erbe wird und die andere Personen Zuweisungen in Form von Vermächtnissen erhalten. Bei komplexen, umfangreichen Nachlässen kann es durchaus sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der sich um die Abwicklung des Nachlasses gegen eine angemessene Vergütung kümmert.

Um einem Streit um den richtigen Wertansatz bei Immobilien zuvorzukommen, empfiehlt es sich, einen neutralen Gutachter zu benennen. Dieser bestimmt den Wert, der dann verbindlich für mögliche Ausgleichszahlungen unter den Erben vereinbart werden kann. Ein Gutachten kann sich auch in Bezug auf die Bewertung des Finanzamts von Vorteil sein. Vor allem dann, wenn der geschätzte Wert zum aktuellen realistischen Wert viel zu hoch erscheint.

Hohe Steuerlast

Auch Schenkungen zu Lebzeiten können ein Weg sein, Streitigkeiten zu verhindern. Dabei sollte man allerdings auf den Schenkungssteuer-Freibetrag achten. Obwohl dieser bei Erbschaften und Schenkungen mit 400.000 Euro bei Kindern und 500.000 Euro für den Ehepartnern oder die Ehepartnerin hoch erscheint, ist er schnell ausgeschöpft. Denn der Preisanstieg bei Immobilien hat in den 15 letzten Jahren, je nach Lage und Ausstattung, teilweise zu mehr als einer Verdopplung des Marktwertes geführt. Der Rückgang der Preise in den letzten beiden Jahren kann bei Bestandsobjekten allerdings dazu führen, dass das Finanzamt einen Wertansatz annimmt, der über dem aktuellen realistischen Wert liegt.

Vorausschauend planen

In rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen empfiehlt es sich bei Bedarf, eine entsprechende Beratung bei einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Steuerberatungskanzlei in Anspruch zu nehmen.

Bei allen finanziellen Fragen sind die zertifizierten Vermögensnachfolgeplaner der Volksbank Darmstadt Mainz die richtigen Ansprechpartner. Denn die erfolgreiche Vermögens- und Nachfolgeplanung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der es zahlreiche Aspekte zu beachten gibt.

"Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden eine umfassende, transparente wirtschaftliche Analyse ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation mit konkreten Handlungsvorschlägen. Im Zentrum der Generationsberatung steht die Sicherstellung der Versorgung des überlebenden Ehepartners und die Vermögensnachfolge unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren, um Risiken zu vermeiden.", erklärt Heinz Ripperger, Bereichsleiter Generationenberatung und Vorsorgespezialisten im Private Banking der Volksbank Darmstadt. Der vom Wirtschafts- und Anlegermagazins „€uro“ ausgezeichnete ´Finanzberater des Jahres`, weiß aus Erfahrung, wie wichtig es ist, vorausschauend zu planen, da es um viel mehr geht als nur die Umschichtung finanzieller Mittel. Denn wenn frühzeitig nichts unternommen wird, sind die Risiken am höchsten."

Bei Fragen steht Ihnen die Vermögensnachfolgeplaner der Volksbank Darmstadt Mainz unter generationenberatung@volksbanking.de zur Verfügung.