Die Landeshauptstadt Mainz und die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz (Mainzer Stiftung) unterstützen in diesem Jahr im Privatleute und Sportvereine mit einem neuen Förderprogramm: Das im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme Solarinitiative des Masterplan 100% Klimaschutz entwickelte Förderprogramm fördert die Anschaffung von Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu errichteten PV-Anlage an bestehenden Gebäuden im Mainzer Stadtgebiet.
Möglich wurde das neue Förderprogramm durch das kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Leistung des Batteriespeichers und der Größe der PV-Anlage. Die finanzielle Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Speichers. Bei Privatleuten werden maximal 1500 Euro Zuschuss gezahlt, bei Sportvereinen mit vereinseigenen Sportstätten bis zu 4500 Euro. Das Förderprogramm ist auf ein Gesamtvolumen von bis zu 500 000 Euro abschließend begrenzt.
Die Antragstellung ist für Privatpersonen und Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten betreiben, möglich. Gefördert wird maximal im Verhältnis 1:1 (Batteriespeicherkapazität pro Kilowattstunde zur Leistung der Photovoltaikanlage pro Kilowattstundepeak). Eine über dieses Verhältnis übersteigenden Speicherkapazität ist nicht förderfähig, die Förderhöhe wird gegebenenfalls anteilig reduziert.
Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher ist über das neue Förderprogramm der Mainzer Stiftung allerdings nicht möglich. Die Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den einschlägigen nationalen und internationalen Normen (zum Beispiel CE-Richtlinie) und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers Mainzer Netze GmbH entsprechen.
Die Errichtung und Inbetriebnahme des Batteriespeichers müssen dem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Die förderfähige Batteriespeicheranlage muss in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 neu errichtet werden - entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung.
Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen. Der Batteriespeicher muss mit einer neuen PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein.
Der Standort muss im Mainzer Stadtgebiet liegen. Die Mindestgröße der PV-Anlage beträgt 3 kWp für die Speicherförderung. Die Anlage ist mindestens zehn Jahre lang zu betreiben. Für die Berechnung der Förderung wird die nutzbare Kapazität des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet. Es werden keine Blei- oder Blei-Gel-Batteriespeicher gefördert. Pacht-, Miet- und ähnliche Modelle sind ebenfalls nichtförderfähig.
Weitere Informationen zum Speicher-Förderprogramm unter www.mainzer-stiftung.de.