Temperaturen nah an der 40 Grad-Marke werden in den kommenden Tagen in Mainz erwartet (wir berichteten). Da sehnen sich viele nach einer nassen Abkühlung. Außer Schwimmbädern und Badeseen wirken für manchen auch die Brunnen in Mainz verlockend – besonders der Brunnen am Höfchen. Doch wie steht es um das Planschen oder Baden in diesen Anlagen – ist das erlaubt?
So ist die Rechtlage in Mainz
Die Stadt Mainz regelt das Thema eindeutig. Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr erklärte bereits in der Vergangenheit, dass die Nutzung öffentlicher Anlagen in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt ist. Demnach sei eine „zweckfremde Nutzung oder Verunreinigung von Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen verboten“. Das Baden zählt als zweckfremde Nutzung. Ein Verstoß kann somit eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Allerdings zeigt sich die Stadt Mainz im Umgang mit Kindern nachsichtig. Wie Peterhanwahr betonte, wird bei planschenden Kindern auch mal ein Auge zugedrückt.
Beim Brunnen am Höfchen selbst seien bisher keine größeren „Badeaktionen“ bekannt geworden. „Ich glaube, das Wasser hat eine Maximaltiefe von rund 30 Zentimetern und man könnte nicht sonderlich weit rausschwimmen“, so der Stadtsprecher scherzhaft. Dass Kleinkinder sich an heißen Tagen im Wasser erfrischen, komme durchaus vor – dafür sei der Brunnen unter anderem auch da. Insgesamt habe man in Mainz aber keine auffälligen Fälle von regelrechtem Baden in den Brunnen festgestellt.