Angesichts von Temperaturen, die an der 40-Grad-Marke kratzen, suchen viele Menschen in Mainz nach einer Erfrischung. Da erscheint ein Sprung in einen der städtischen Brunnen, wie den am Höfchen, besonders verlockend. Doch die Stadt Mainz regelt klar, was in den Wasseranlagen erlaubt ist und was nicht.
Grundsätzlich gilt: Das Baden in den Brunnen ist verboten. Wie die Stadt mitteilt, ist die Nutzung öffentlicher Anlagen in der Gefahrenabwehrverordnung festgelegt. Diese verbietet eine „zweckfremde Nutzung oder Verunreinigung von Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen“. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann.
Stadt zeigt sich bei Kindern nachsichtig
Allerdings zeigt sich die Verwaltung im Umgang mit Kindern kulant. Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr betonte in der Vergangenheit, dass bei planschenden Kindern auch mal ein Auge zugedrückt werde. Insbesondere der Brunnen am Höfchen sei dafür ein Beispiel.
Größere „Badeaktionen“ seien dort ohnehin nicht bekannt. „Ich glaube, das Wasser hat eine Maximaltiefe von rund 30 Zentimetern und man könnte nicht sonderlich weit rausschwimmen“, scherzte der Sprecher. Dass Kleinkinder sich an heißen Tagen im Wasser erfrischen, komme durchaus vor – dafür sei der Brunnen unter anderem auch da. Auffällige Fälle von richtigem Baden in den städtischen Brunnen habe man in Mainz aber generell nicht festgestellt.