Sicherheitsdienst soll Tiere in Mainz vor Böllern schützen

Um Tiere in Gonsenheim und Mombach vor Silvesterlärm zu schützen, ergreifen Ortsvorsteher und Unternehmer die Initiative. Ein Sicherheitsdienst soll an Wildpark und Tierheim zum Einsatz kommen.

Sicherheitsdienst soll Tiere in Mainz vor Böllern schützen

Während die Stadt Mainz bei der Silvesterknallerei auf freiwillige Rücksichtnahme setzt, gehen die Ortsvorsteher von Gonsenheim und Mombach einen Schritt weiter. Gemeinsam mit Unternehmern aus der Region wollen sie Tiere im Wildpark und im Tierheim besser vor Lärm schützen. Das teilten die Initiatoren am Dienstag nach einem Treffen am Gonsenheimer Wildpark mit.

In der Silvesternacht werden vier Sicherheitsmitarbeiter am Gonsenheimer Wildpark im Einsatz sein. Sie sollen auf das Böllerverbot im Umfeld des rund 3,1 Hektar großen Geländes hinweisen. Zwei weitere Mitarbeiter werden am Tierheim in der Zwerchallee positioniert, um mit Bürgern ins Gespräch zu kommen und für die Schutzbedürftigkeit der Tiere zu werben. Im Vordergrund stehe dabei nicht die Kontrolle, sondern die Prävention und Deeskalation.

Unternehmer und Politik ziehen an einem Strang

Hinter der Aktion stehen die Ortsvorsteher Josef Aron (Grüne) aus Gonsenheim und Christian Kanka (SPD) aus Mombach sowie die Unternehmer Alex Ott (Soundline) und Jonas Stadler (Frankfurter Wächter Sicherheitsdienst). Die Kosten von rund 2000 Euro tragen die Firmen Soundline, Halle 45 und Wächter gemeinsam. Auch Manuela Müller-Horn, Vorsitzende des Fördervereins Wildpark, begrüßt das Engagement. Zusätzlich werden zwei Mitarbeiter des Grünamtes in Bereitschaft sein.

Da die aktuelle Rechtslage ein generelles Feuerwerksverbot aus Tierschutzgründen nicht zulässt, haben sich die Beteiligten für dieses freiwillige Vorgehen entschieden. Ortsvorsteher Aron sieht Bund und Länder in der Pflicht, hier aktiv zu werden. Die Initiative appelliert an die Bevölkerung, rund um den Wildpark und das Tierheim freiwillig auf Böller zu verzichten. Sie erinnert außerdem daran, dass das Zünden von Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.