Wer an Fastnacht 2026 in der Mainzer Innenstadt feiern will, muss Glasflaschen und Gläser zu Hause lassen. Wie die Stadt Mainz mitteilt, wird das bereits bekannte Glasverbot beibehalten und an den närrischen Tagen streng kontrolliert. Die Regelung gilt an Weiberfastnacht und in erweiterter Form von Rosenmontag bis Fastnachtsdienstag.
Der Grund für das Verbot ist die hohe Verletzungsgefahr durch Glasscherben. Diese können nicht nur bei Stürzen zu schweren Schnittwunden führen, sondern auch durch Kehrmaschinen aufgewirbelt werden und Menschen im Gesicht oder an den Händen treffen. Auch für Hundepfoten stellen die Splitter eine Gefahr dar und können sogar Autoreifen beschädigen.
Die Werkleiterin der Mainzer Straßenreinigung, Tanja Perius-Siegl, sagt zu der Maßnahme: „Aus Sicht der Straßenreinigung ist ein Glasverbot absolut hilfreich. Damit wird es für alle Besucher, aber auch die Mitarbeiter, sicherer und Verletzungsgefahren können deutlich vermindert werden. Alle Seiten gewinnen.“
Genaue Verbotszonen an den Fastnachtstagen
Konkret gilt das Verbot am Donnerstag, den 12. Februar 2026, also an Weiberfastnacht, von 8 bis 19 Uhr. Betroffen sind die Bereiche um den Schillerplatz, die Ludwigsstraße bis zur Kreuzung Große Langgasse sowie der Ballplatz. An den Zugängen zu den Festmeilen wird es Kontrollen geben.
Von Rosenmontag, dem 16. Februar, 8 Uhr, bis Fastnachtsdienstag, 8 Uhr, wird die Verbotszone erheblich ausgeweitet. Sie erstreckt sich dann über die gesamte Festmeile vom Schillerplatz über den Gutenbergplatz und Markt bis zum Liebfrauenplatz und schließt zahlreiche umliegende Straßen und Plätze mit ein.
Kontrollen und zusätzliches Verkaufsverbot
An den Eingängen zu den Verbotszonen richten die Veranstalter sogenannte Glasansprechstellen ein. Dort können Feiernde den Inhalt ihrer mitgebrachten Glasflaschen in bereitgestellte Kunststoffbecher umfüllen. Wer dies ablehnt oder versucht, Glas mit in die Zone zu nehmen, dem wird der Zutritt verwehrt.
Zusätzlich zum Mitführverbot gilt am Rosenmontag ein Verkaufsverbot für Glasbehälter. Einzelhändler in und um die Festmeile dürfen an diesem Tag keine Getränke in Glasflaschen oder andere Glasgefäße verkaufen. Für Anwohner, die Glas für den eigenen häuslichen Gebrauch kaufen, gibt es eine Ausnahme.
Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) appelliert an die Vernunft der Besucher: „Die Sicherheit aller Feiernden ist uns sehr wichtig.“ Sie bittet alle Narren, auch unabhängig von den Verbotszonen auf Glas zu verzichten, um eine „unbeschwerte und sichere Straßenfastnacht“ für alle zu ermöglichen.