Nach Missbrauch an Schule: Mainzer verklagt Land

Ein Mainzer verklagt das Land Rheinland-Pfalz wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Lehrer vor über 50 Jahren. Er kämpft für eine Entschuldigung. Sein Anwalt spricht von systematischen Versagen an Schulen – bis heute.

Nach Missbrauch an Schule: Mainzer verklagt Land

Uwe Saßmannshausen hat Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz eingereicht. Es geht um die Anerkennung eines sexuellen Übergriffs durch einen Lehrer einer staatlichen Schule um das Jahr 1970. Nachdem Gespräche im Bildungsministerium keine rechtlichen Konsequenzen hatten, zieht er nun vor Gericht. Er fordert eine offizielle Entschuldigung des Landes und eine finanzielle Entschädigung.

Sexualgewalt an Mainzer Schule

Im Gespräch schildert Saßmannshausen langsam und gefasst, was ihm damals widerfahren ist. Nur selten gerät er kurz ins Stocken und kämpft mit Emotionen. Der Vorfall habe sich in der Biologie-AG eines Mainzer Gymnasiums ereignet, als er etwa 15 Jahre alt gewesen sei. „Eines Tages hat der AG-Leiter mich in einen abgedunkelten Mikroskopierraum gerufen. Dort hat er angefangen an mir herumzumachen und mich zu bedrängen, obwohl ich das nicht wollte“, erzählt Saßmannshausen.

Nach dem Vorfall habe er die Arbeitsgemeinschaft nicht mehr besucht. Als Repression habe der Lehrer daraufhin schlecht über ihn geredet, schlechte Noten vergeben – seine Eltern hätten ihn schlichtweg für faul gehalten. Für den Täter, die Schule und Behörden gab es hingegen bis heute keinerlei Konsequenzen, weshalb Saßmannshausen jetzt für rechtliche Anerkennung kämpfen will. Die Klage sei die „juristische Brechstange“ nach frustrierenden Erfahrungen mit der Schulaufsichtsbehörde. „Der Umgang mit dem Fall ist beschämend. Während die Kirchen teilweise Entschädigungsfonds eingerichtet haben, mauert das Land“, schreibt Saßmannshausens Anwalt Martin Malcherek von der Kanzlei LMR-Rechtsanwälte.

Behörde weist Forderung ab

Das Landgericht Mainz bestätigt den Eingang der Klage durch die LMR-Rechtsanwälte. Auf Anfrage erklärt die angeklagte rheinland-pfälzische Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD): „Als Schulaufsicht nehmen wir jeden Vorwurf eines Missbrauchs oder eines Übergriffs sehr ernst und gehen ihm mit Nachdruck und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange ein möglicher Fall zurückliegt. Dies gebietet der Respekt vor dem Schicksal der Betroffenen.“ Gleichzeitig weist die Behörde rechtliche Schritte und Entschädigungszahlungen ab. Bei lange zurückliegenden Fällen sei die rechtliche Durchsetzbarkeit in der Regel erschwert.

Denn juristisch gesehen gibt es drei hohe Hürden: Erstens ist die Beweisbarkeit in einer Eins-zu-eins-Situation vor Gericht schwierig. Allerdings sagt Rechtsanwalt Malcherek: „An Schulen können Täter diese Situationen, mit ihrem Opfer allein zu sein, einfach herstellen.“ Statt Kausalität sollte in Missbrauchsfällen Plausibilität gelten, so wie es auch bei der Aufarbeitung von Vorfällen in den Kirchen bereits der Fall war. Zweitens sei es ebenfalls schwer nachzuweisen, ob psychische Folgen direkt auf die Tat zurückzuführen sind – denn sie treten häufig erst Jahre oder Jahrzehnte später auf.

„Es geht nicht nur um Recht, sondern um Gerechtigkeit“

Dass der psychische Schaden spät eintreten kann, ist typisch und hängt auch mit Verdrängung der Tat zusammen, sagt Malcherek. Saßmannshausen spricht selbst von einem „großen, schwarzen Loch der Verdrängung“. Erst bei einem Klassentreffen im Jahr 2009 kamen ihm die Bilder wieder hoch. In der Folge habe Saßmannshausen unter Panikattacken, Alpträumen und Angststörungen gelitten, die schließlich zur Diagnose Agoraphobie geführt hätten. Bis heute ist er in Psychotherapie.

Drittens könnte sich die angeklagte Behörde rein rechtlich gesehen nach 20 Jahren auf eine Verjährung der Tat berufen. „Für das Land Rheinland-Pfalz wäre es meiner Einschätzung nach unangemessen, sich hierauf zu berufen“, sagt Malcherek. Denn für Behörden ginge es nicht um individuelle Rehabilitation, sondern um systemisches Versagen, das dringend aufgearbeitet werden sollte. „Es geht mir nicht nur um Recht, sondern um Gerechtigkeit“, sagt Uwe Saßmannshausen.

Was der Kläger fordert

In erster Linie fordern Saßmannshausen und sein Anwalt eine Anerkennung des Falls: „Ich will, dass der Staat, also das Land Rheinland-Pfalz, sich entschuldigt. Rückhaltlos“, sagt Saßmannshausen klar. Eine Entschuldigung gelte als immaterielle Entschädigung. Zusätzlich fordert die Klage auch finanzielle Entschädigung. „Als Rentner brauche ich das Geld nicht unbedingt, aber es gibt Leute, denen solche Vorfälle das Leben verhageln, auch beruflich.“

Deswegen wolle er vorangehen und den Weg für Vergleichszahlungen rechtlich ebnen. Die geforderte Summe von 15.000 Euro sei bewusst bescheiden gewählt, um zu zeigen, dass es nicht primär um Geld gehe. Gegen den Lehrer will er nicht persönlich vorgehen, wie es das Bildungsministerium angeboten habe.

Die ADD schreibt: „Wenn Betroffene an das Ministerium für Bildung oder die Schulaufsicht herantreten, recherchiert die Schulaufsicht intensiv den Sachverhalt anhand der Akten, sofern diese noch vorhanden sind.“ Im Gespräch könnten Betroffene außerdem die Tat aus ihrer Sicht schildern. Dieses Gespräch habe man auch mit Herrn Saßmannshausen geführt. Die Behörden könnten dann Täter aus dem Schuldienst entfernen und eine Wiedereinstellung verhindern oder das Ruhegehalt kürzen. Dies wolle Saßmannshausen in seinem Fall jedoch nicht erreichen.

ADD verweist auf Sozialversicherungen

Stattdessen fordert er vielmehr vom Land eine umfassende Untersuchung von Missbrauchsfällen in staatlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Jugendhilfen von 1945 bis heute. Zwar kündigt das Land an, dass aufbauend auf bestehenden Präventionsprogrammen „alle Schulen in Rheinland-Pfalz bis spätestens zum Schuljahr 2028/2029 Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erarbeiten“, werden. Doch Saßmannshausen sagt sichtlich bewegt: „Du kannst die Zukunft nicht beginnen, wenn du die Vergangenheit nicht bewältigt hast.“

Auch die Schulaufsichtsbehörde gibt zu: „Eine konsequente Aufarbeitung derartiger Fälle trägt dazu bei, die Präventionsarbeit an Schulen immer weiter zu verbessern, damit solche Vorfälle heute und in Zukunft am besten gar nicht mehr vorkommen.“ Dennoch beruft sich das Land auf eine Verjährung des Falles und verweist für Entschädigungen auf „Systeme sozialer Hilfen“. Die ADD nennt in ihrer Antwort die gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XIV, das soziales Entschädigungsrecht regelt.

Systematisches Versagen

Das System habe im Fall von Saßmannshausen und vermutlich vielen anderen Fällen versagt – die Dunkelziffer sei hoch, sagt Malcherek. Der Anwalt kritisiert, dass der Staat aufgrund der Schulpflicht eine besondere Verantwortung trage, Kinder und Jugendliche zu schützen. Es gehe darum, ein Problem sichtbar zu machen, das nicht allein vor Gericht gelöst werden könne.

„Die bisherigen Maßnahmen des Ministeriums sind zu wenig. Es müssen schärfere Schwerter für das Vorgehen gegen Täter bereitgestellt werden“, sagt Malcherek. Als Beispiel nennt er anonyme Meldestellen. Diese sollten professionell mit Psychologen besetzt werden und nicht von anderen Lehrern beziehungsweise Kollegen der Täter.

Dass Uwe Saßmannshausen nicht allein ist, zeigt eine Fallstudie aus Berlin zu Sexualdelikten an Schulen. „Die Studie hat mir sehr geholfen“, sagt Saßmannshausen. Mit der Autorin der Studie habe er darüber geredet, dass sich dort fast ausschließlich Frauen zu Wort melden. „Mir wurde erklärt, dass es Jungs häufig schwerer fällt, darüber zu sprechen. Es gilt das alte Motto: boys don’t cry“, sagt Saßmannshausen und ist kurz darauf selbst den Tränen nahe.

Wie es jetzt mit der Klage weitergeht, entscheidet der zuständige Richter am Landgericht Mainz. Rechtsanwalt Malcherek geht davon aus, dass Gutachten gefordert werden und hofft auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Land.