Als ein 56-jähriger Ingelheimer eine neue Internetbekanntschaft machte, ahnte er vermutlich noch nicht, dass ihn das viel Geld kosten und Ärger einbringen wird.
Wie die Polizei berichtet, wurde der Mann in einem sozialen Netzwerk von einem weiblichen Profil angeschrieben. Nachdem sich beide Seiten besser kennengelernt hatten, einigten sie sich schließlich darauf, ein Videotelefonat zu führen und sich dabei selbst zu befriedigen.
Nachdem der Mann vor seinem PC masturbiert hatte, beendete die Täterin beziehungsweise die Täter das Videotelefonat. Im Anschluss wurde dem Ingelheimer nun sofort gedroht und er wurde erpresst: Er sollte mehrere Hundert Euro überweisen, da sonst das aufgezeichnete Video an Freunde und Familie des Ingelheimers verschickt werden würde. Aus Scham ging der Mann schließlich auf die Forderung ein und überwies einen mittleren dreistelligen Betrag.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass es die sogenannte Sextortion-Masche in mehreren Ausführungen gibt. Oftmals werden auch computergenerierte E-Mails verschickt, in denen das potenzielle Opfer aufgefordert wird, Geld oder Bitcoins zu überweisen. Dabei wird von den Erpressern vorgegeben, dass man das Opfer beim Konsumieren von pornografischen Videos gefilmt habe.
Die Polizei empfiehlt daher, niemals Nackt- oder Intimaufnahmen über Videonachrichten zu versenden oder Videotelefonate durchzuführen, schon gar nicht mit fremden Personen. Zudem sollte man niemals auf Geldforderungen eingehen. Denn die Täter hören nach einer Überweisung nicht mit den Forderungen auf. Betroffene sollen den Kontakt blockieren und Anzeige erstatten.
Eine ausführliche Beschreibung des Phänomens mit einem anschaulichen Video gibt es hier.