Nach Rassismus-Vorwurf: 20 Vermummte bedrohen Mann in Nieder-Olm

Nach einem Streit auf einem Parkplatz in Nieder-Olm ist die Situation eskaliert. Ein Mann wurde der rassistischen Beleidigung beschuldigt, daraufhin tauchten Vermummte bei ihm zu Hause auf.

Nach Rassismus-Vorwurf: 20 Vermummte bedrohen Mann in Nieder-Olm

In einer rheinhessischen Gemeinde sind am Dienstagabend bis zu 20 vermummte Männer vor dem Haus eines 54-Jährigen aufgetaucht und haben ihn und seine Ehefrau bedroht. Das meldet die Polizei Mainz.

Auslöser war offenbar ein Vorfall am Montagabend auf einem Parkplatz in Nieder-Olm. Dort soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 54-Jährigen und einer 22-jährigen Frau gekommen sein. Die junge Frau wirft dem Mann vor, sie rassistisch und sexuell beleidigt sowie mit einem Fahrradschloss leicht verletzt zu haben.

Die 22-Jährige informierte noch am Montag die Polizei und erklärte, Anzeige über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz erstatten zu wollen. Zuvor veröffentlichte sie jedoch in einer Instagram-Story ein Bild des Mannes mit einem erklärenden Text zur Tat und dem Slogan „Rassismus ist keine Meinung – Gewalt ist kein Zufall“. Dieser Beitrag wurde etwa 2500 Mal geteilt.

Am Dienstagabend erschienen dann die Vermummten an der Haustür des 54-Jährigen, um offenbar „das Recht selbst in die Hand zu nehmen“. Die Polizei konnte mit zahlreichen Einsatzkräften einen Großteil dieser Personen kontrollieren und deren Personalien feststellen.

Der 54-Jährige erstattete seinerseits Anzeige gegen die 22-Jährige. Er behauptet, sie habe ihn beim Verlassen ihres Fahrzeuges beleidigt und sein Bild ohne Zustimmung veröffentlicht.

Die Polizei ermittelt nun gegen den 54-Jährigen, die 22-Jährige sowie gegen die vermummten Personen. Mögliche Straftaten sind Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch.

Die Polizei warnt davor, Veröffentlichungen zu strafrechtlichen Sachverhalten, insbesondere mit Bildern beteiligter Personen, im Internet zu erstellen oder zu teilen. Dies kann laut Polizei gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen oder Straftaten wie Beleidigung oder Verleumdung darstellen.