So viele Mainzer wollen Geschlecht und Namen ändern

Ab dem 1. November können dank dem neuen Selbstbestimmungsgesetz Geschlecht und Name einfacher geändert werden. In Mainz gibt es bereits etliche Anträge.

So viele Mainzer wollen Geschlecht und Namen ändern

Mit wenigen Hürden soll es künftig möglich sein, seinen Namen und sein Geschlecht offiziell beim Standesamt ändern zu lassen. Dann tritt ein neues Gesetz in Kraft, das „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG).

Statt Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse vorzulegen, reicht es dann aus, eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ abzugeben. Damit versichert man, dass der gewählte Geschlechtseintrag sowie der beantragte Vorname der „eigenen Geschlechtsidentität“ am besten entspricht. Außerdem muss man versichern, die Folgen dieser Änderungen verstanden zu haben. Voraussetzung ist, dass der Vorname – ob man ihn nun behält oder neu wählt – zum Geschlecht passt.

Drei Monate vorher muss die Änderung im Standesamt angemeldet werden, dann gibt es einen persönlichen Termin. Das bedeutet: Seit August können bereits Anträge gestellt werden. Beim Standesamt Mainz haben bereits 96 Menschen eine Änderung angemeldet, teilt die Stadtpressestelle auf Merkurist-Anfrage mit (Stand: 30. Oktober). 90 von ihnen haben auch schon einen Termin mit dem Amt vereinbart.

Dabei würden die Eintragungen zu „männlich“ mit 34 Eintragungen derzeit leicht überwiegen, 31 wollen ihr eingetragenes Geschlecht zu „weiblich“ ändern, 16 zu „divers“ und 15 Personen wollen ihn streichen lassen, sodass sie künftig mit keinem konkreten Geschlecht eingetragen sind.

Geschlechtseintrag ohne großen Aufwand und Kosten ändern lassen

Durch das Gesetz soll es vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen ermöglicht werden, ohne großen Aufwand und Kosten ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen: in weiblich, männlich oder divers. Alternativ kann er auch gestrichen werden. Auffällig ist die Altersstruktur: Laut der Stadt Mainz sei das Alter der Personen, die bisher eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechts angemeldet haben, zwar insgesamt „breit gefächert“, die meisten seien aber zwischen 20 und 30 Jahre alt.

Wie lange es letztendlich dauert, bis die Änderung offiziell ist, hänge davon ab, bei welchem Standesamt die Erklärung abgegeben wurde. „Falls die Person in Mainz geboren ist, können wir den Antrag gleich bei dem vergebenen Termin bearbeiten und die Eintragung im Register ändern“, erklärt ein Sprecher der Stadt. Ist man in einer anderen Stadt geboren, hänge die Bearbeitung vom jeweiligen Standesamt ab, zu rechnen sei dann mit zwei bis drei Wochen.

Großes Interesse an geändertem Geschlechtseintrag

Das Interesse, seinen Geschlechtseintrag zu ändern, sei durch das neue Gesetz weitaus größer geworden, als noch Gerichtsprozesse oder medizinische Nachweise erforderlich waren, heißt es von Seiten der Verwaltung. Lediglich zwischen vier und 14 Fälle habe es bislang pro Jahr gegeben. Dennoch rechne man nun damit, dass die Zahlen der Anmeldungen sinken werde. „Wir gehen davon aus, dass Personen, die eine Erklärung abgeben wollen, sich bereits dafür angemeldet haben und bereits auf das Wirksamwerden des Gesetzes warten.“

Das Bundesfamilienministerium rechnet mit 4000 Anträgen pro Jahr, doch diese Zahl wird wohl überschritten werden. Denn laut der Deutschen Presse-Agentur sind allein in Berlin bereits 1200 Einträge bei den Standesämtern eingegangen (Stand: 25. Oktober).