Ganz oben, auf fast neun Metern Höhe, hängt sie und will momentan einfach nicht mehr herunterfallen: Seit Tagen befindet sich nun schon eine rosa Poolnudel auf dem Fastnachtsbrunnen auf dem Schillerplatz. Wie sie dort hinkommen ist? Möglicherweise könnte sie dorthin von „Spaßvögeln“ bugsiert worden sein. Denkbar wäre theoretisch auch ein lustiger Zufall.
Eine offizielle Verzierung des Mainzer Wahrzeichens beziehungsweise eine künstlerische Maßnahme dürfte die Poolnudel, auch Schwimmstange genannt, wohl eher nicht darstellen. Die Stadt Mainz hat sich bisher auf Anfrage aber noch nicht zu der Sache geäußert. Eine „Bergung“ der Poolnudel, falls gewollt, ist jedenfalls bis Mittwochnachmittag nicht erfolgt.
Liegt Straftat vor?
Doch muss nun ein möglicher „Täter“ damit rechnen, für die Poolnudel-„Installation“ bestraft zu werden? Wohl eher nicht. Denn wie ein Polizeisprecher sagt, stelle dies zunächst keine Straftat dar. Sicherlich würden Polizeibeamte eine solche Aktion, sofern sie jemand auf frischer Tat ertappen würden, unterbinden. Sollte die Poolnudel jedoch einen Teil des Brunnens beschädigen, so müsste der Verursacher möglicherweise doch mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen – jedoch nur, wenn er eine Beschädigung des Brunnens billigend in Kauf genommen hätte, heißt es von der Polizei.
Ob der Brunnen möglicherweise tatsächlich beschädigt ist, kann aktuell wohl aber nicht gesagt werden. Dafür müsste die Poolnudel wohl zuerst einmal entfernt werden. Und so können viele Mainzer wohl noch weiterhin über die „Installation“ am Fastnachtsbrunnen schmunzeln.