Bei Schwarzarbeit-Kontrollen in Mainzer Gaststätten und Hotels hat der Zoll mehrere Verstöße festgestellt. Zehn Strafverfahren wurden eingeleitet.
Bei den bundesweiten Kontrollen sollte vor allem die Einhaltung von Mindestlohn und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten überprüft werden. Außerdem ging es darum, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug aufzudecken.
Das Hauptzollamt Koblenz war an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. In Mainz befragte der Zoll 52 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei gab es 24 Sachverhalte, die weiter überprüft werden müssen. In Mainz wurden außerdem zehn Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts, dass gegen ausländerrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Außerdem ging es um verletzte Mindestlohn-Vorschriften.
Wie der Zoll berichtet, wird es umfangreiche Nachprüfungen geben, indem die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden.