Mehr als 17.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch wurden im vergangenen Jahr deutschlandweit gemeldet – die Dunkelziffer, so befürchtet etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO), ist weitaus höher. Bis zu eine Million Kinder und Jugendliche könnten demnach in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren haben. Umgerechnet sind das ein bis zwei Kinder pro Schulklasse. Tendenz steigend.
Dem Mainzer Amt für Jugend und Familie wurden im vergangenen Jahr 415 Fälle von insgesamt 684 Betroffenen gemeldet, bei denen eine mögliche „Gefährdung des Wohls eines Kindes“ eingeordnet wurde. Das teilt die Stadtpressestelle auf Merkurist-Anfrage mit. Das bedeutet: Mehr als 400 Hinweise und Mitteilungen sind bei der Stadt eingegangen und wurden aufgrund verschiedener Anhaltspunkte geprüft. Einige der Meldungen bezogen sich dabei auf mehrere Kinder oder Jugendliche.
Gleichzeitig sagt die Mitarbeiterin der Pressestelle aber auch: „Fälle mit Gefährdungshinweisen innerhalb von Einrichtungen oder Institutionen, die dort gelöst werden können oder an die jeweiligen externen Aufsichtsbehörden herangetragen werden, sind hier nicht bekannt.“ Die tatsächlichen Zahlen dürften also auch in Mainz weitaus höher liegen.
Übergriffe oft im nahen Umfeld
Oft passieren solche Übergriffe im nahen Umfeld: innerhalb der Nachbarschaft, der Verwandtschaft oder in Einrichtungen, in denen die Kinder Zeit verbringen – darunter Schulen, Kitas oder Sportvereine. In Mainz etwa kam ein Fall vom vergangenen Jahr ans Licht, bei dem es in einer Kita mutmaßlich zu Übergriffen an mehreren Mädchen gekommen sein soll. Unter Verdacht standen drei gleichaltrige Jungen, einer davon soll der Initiator gewesen sein. Eltern kritisierten daraufhin eine nur unzureichende Unterstützung der Ämter. Auch sei das Schutzkonzept der Kita sehr lückenhaft (zum Artikel). Bis heute sind sie erschüttert darüber, dass sich weder die Einrichtung noch die verschiedenen Behörden zuständig fühlen oder Fehler eingestehen würden.
Ein umfängliches Schutzkonzept jedoch sollte jede Einrichtung, jeder Verein und sogar jede Arztpraxis vorliegen haben. Damit soll das Risiko von Gewalt innerhalb der Einrichtung oder auch von außen vermindert werden. Wie die Pressestelle der Stadt Mainz gegenüber Merkurist weiter mitteilt, haben Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, sogar die gesetzliche Pflicht, Schutzkonzepte vorzuhalten.
Pflicht zur Erstellung eines Schutzkonzepts
Bis spätestens zum 1. August 2028 müssten demnach alle Schulen in Rheinland-Pfalz entsprechende Konzepte erstellt haben. Ziel und Aufgabe dieser Konzepte ist es demnach, Gewalt rechtzeitig zu erkennen sowie Kindern und Jugendlichen unkompliziert Zugang zu Hilfe zu geben. Laut der Stadt solle darin beschrieben werden, „welche Rahmenbedingungen innerhalb der Einrichtung oder des Dienstes gelten, damit es nicht zu Gefährdungen kommt“. Werden Anhaltspunkte für eine Gefährdung eines Kindes festgestellt, müsse erklärt werden, welche Handlungsschritte notwendig seien. Beschrieben werden muss also auch, wann Grenzen überschritten werden und in welchen Fällen man Unterstützung anfordern kann.
Entwickeln und umsetzen müssen die jeweiligen Einrichtungen die Schutzkonzepte jedoch selbst. Zugleich sollen alle Beschäftigten dazu motiviert werden, mitzuwirken. Entscheidungen und Vereinbarungen sollten „von allen mitgetragen, umgesetzt und gelebt werden“, heißt es auf der Seite des Missbrauchsbeauftragten des Bundes. Laut der Stadt Mainz sollen die Konzepte in jeder Einrichtung auf Grundlage einer „individuellen Risikoanalyse“ und gemeinsam mit den Familien erstellt werden. Teil davon ist etwa, von jedem Beschäftigten und Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen.
Beratung für Einrichtungen gebe es beim Jugendamt der Stadt. Kooperationen bestünden mit Kinderschutzfachkräften, Schulsozialarbeit und dem Allgemeinen Sozialdienst im Amt für Jugend und Familie. Zudem gebe es Netzwerkkonferenzen und Arbeitsgruppen in Schulen.
Wo kann man sich im Notfall hinwenden?
Wenn ein Notfall vorliegt, sollen Kinder sowie Fachkräfte wissen, an wen sie sich wenden können: an verantwortliche Leitungen und Aufsichtsbehörden, Beratungsstellen oder den Allgemeinen Sozialen Dienst. Beim städtischen Amt für Jugend und Familie könnten sich Kinder auch ohne das Wissen der Eltern beraten lassen. „Das Schutzkonzept enthält klare Handlungsvorgaben bei Vorliegen von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung“, so das Amt weiter. Insgesamt zeigten die Dienste und Träger bisher „ein hohes Maß an Engagement, diese Verpflichtung umzusetzen“, erklärt die Pressestelle.
Auch Vereine sollten sich dringend mit dem Thema befassen, empfiehlt etwa der Sportbund Rheinhessen mit Sitz in Mainz. Vor allem Sportvereine sollten sich „ausdrücklich mit dem Kindeswohl auseinandersetzen und ein vereinseigenes Schutzkonzept entwickeln“, sagt Geschäftsstellenleiter Alexander Beuerle gegenüber Merkurist.
Regeln, die Kinder und Jugendliche schützen
Denn im Sporttraining entstünden durch Hilfestellungen, Umkleidesituationen, Wettkampfreisen oder Ferienfreizeiten Nähe und Vertrauensverhältnisse. „Deshalb braucht es klare Strukturen und Regeln, die Kinder und Jugendliche schützen“, so Beuerle. Er weist darauf hin, dass in einem Schutzkonzept nicht nur das Thema sexualisierte Gewalt behandelt werden soll, sondern auch psychische und körperliche Gewalt sowie „Grenzverletzungen“.
Auch Beuerle betont: „Kinder und Jugendliche, Trainerinnen und Trainer, Eltern sowie Verantwortliche müssen wissen, welche Regeln gelten, wo Grenzen verlaufen und an wen sie sich wenden können, wenn sie Unterstützung benötigen.“ Diese Aspekte könnten dann etwa mit Maßnahmen, Schulungsangeboten, Verhaltenskodizes und Vertrauenspersonen zu einem „ganzheitlichen Präventions- und Interventionsansatz“ in dem Schutzkonzept zusammengefasst werden.
Auch Vereine seien sensibler geworden
Wie viele Sportvereine in Mainz tatsächlich über ein Schutzkonzept verfügen, kann Beuerle zwar nicht sagen. Er beobachte aber, dass die Sensibilität für das Thema „deutlich gestiegen“ sei. „Viele Vereine haben bereits wichtige Bausteine des Kinder- und Jugendschutzes etabliert“, sagt er. So interessierten sich zunehmend mehr Vereine für Präventionsmaßnahmen und wollten erweiterte Führungszeugnisse von denjenigen einsehen, die in der Arbeit mit Kindern aktiv sind. „Diese Entwicklung bewerten wir positiv. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Kinder und Jugendliche langfristig besser zu schützen“, so Beuerle.
Um ein Schutzkonzept zu erstellen, empfiehlt auch der Sportbund Rheinhessen im ersten Schritt eine Risikoanalyse, die genau auf den jeweiligen Verein abgepasst wird. Dabei werde geprüft, in welchen Bereichen im Vereinsalltag Risiken für Grenzverletzungen oder Gewalt bestehen könnten. Dann sollten Verhaltensregeln und ein verbindlicher Verhaltenskodex aufgestellt werden, notwendige Qualifizierungen von Trainern sowie qualifizierte Ansprechpartner für Kindeswohl und Kinderschutz. Auch hier gilt: Kinder und Jugendliche sollten wissen, auf welchen Wegen sie Beschwerden einbringen können, und es sollte ein klar definierter Interventionsplan existieren, in dem festgelegt wird, was bei einem Verdachtsfällen oder einem tatsächlichen Vorfallen zu tun ist.
Beratung auch schon bei Unsicherheiten
Auch Beuerle sagt: „Die Perspektiven und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen sind unverzichtbar, wenn Schutzmaßnahmen wirksam sein sollen.“ Aktuell würde die Sportjugend Rheinhessen gemeinsam mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz sowie den Sportjugenden Rheinland und Pfalz einen „praxisorientierten Leitfaden“ erstellen. Ziel soll es sein, bei der Erstellung von Schutzkonzepten zu unterstützen.
Außerhalb der jeweiligen Vereine können ebenfalls Hinweise und Verdachtsfälle vertraulich gemeldet werden. Das ist etwa über die Meldestelle des Landessportbundes Rheinland-Pfalz möglich oder über die unabhängige Ansprechstelle „Safe Sport“, die vor allem Betroffene psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt im Breiten- und Leistungssport berät und unterstützt.
„Wichtig ist uns dabei eine klare Botschaft: Niemand muss zunächst beweisen, dass tatsächlich Gewalt stattgefunden hat“, so Beuerle. Die Beratung könne bereits bei einem unguten Gefühl oder einer Unsicherheit in Anspruch genommen werden. Auch Vereine und Organisationen können sich beim Sportbund beraten lassen. Angeboten werden Fortbildungen, Arbeitshilfen und Mustermaterialien, Qualifizierungen von Ansprechpartnern und Meldestrukturen.
Weitere Infos zu Schutzkonzepten und deren empfohlenen Inhalte könnt ihr hier nachlesen. Konzepte für Schulen findet ihr hier.