Am Mainzer Volkspark gilt Schritttempo für Fahrradfahrer. Denn vor allem an warmen Tagen ist hier viel Betrieb: Menschen picknicken auf den Wiesen, spielen Federball und gehen spazieren. Eltern sind mit Kinderwagen unterwegs, zahllose Kinder klettern, spielen und rennen herum.
Doch anscheinend halten sich nicht besonders viele Radfahrer an die Regelung, wie ein Merkurist-Leser in einem Snip kritisiert: „Trotz Schritttempo werden kleine Kinder und Familien mit Kinderwagen täglich beinahe von Radfahrern angefahren.“ Dafür bekommt er einige Bestätigung, etwa dass das Problem der Fahrradfahrer, die rücksichtslos und dazu unfreundlich seien, seit Jahren bestehe. Hinzu kämen seit einiger Zeit die E-Roller. Andere Leser bezeichnen die Schilderung jedoch als „Übertreibungen“. Ein Leser schreibt: „Ich bin aktuell mehrmals die Woche im Volkspark. Mir fallen da im Gegensatz zum Rheinufer keine Radfahrer unangenehm auf.“
Polizei kontrolliert regelmäßig
Die Polizei führe „im Laufe des Jahres wiederholt Kontrollen im Bereich des Volksparks durch“, sagt Luisa Roth von der Polizeipressestelle auf Merkurist-Anfrage hin. Vor allem an Wochenenden, wenn viel Betrieb im Park ist, würden regelmäßig Polizeistreifen hier unterwegs sein, auch die Pedelec-Streifen. Diese Kontrollen seien Teil der „regulären Präventionsarbeit“ und würden unabhängig von konkreten Vorfällen oder Konfliktsituationen vorgenommen werden.
Unabhängig davon sei der Polizei keine gehäuften Meldungen über gefährliche Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere Kindern, bekannt. Pressesprecherin Roth sagt aber auch, dass Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Fußgängern häufig nicht der Polizei gemeldet würden und dementsprechend auch nicht polizeilich erfasst werden können.
Daher könne man auch nicht auswerten, ob solche Situationen in den vergangenen Jahren zugenommen hätten. „Sofern aus einem solchen Vorfall keine Strafanzeige oder ein anderer polizeilich relevanter Sachverhalt hervorgeht, erhält die Polizei von derartigen Beschwerden in der Regel keine Kenntnis.“