Keine Extremisten im Landtag: Hausordnung soll in RLP geändert werden

Politiker mit extremistischem Hintergrund sollen künftig weite Teile des rheinland-pfälzischen Landtags nicht mehr betreten dürfen. Landtagspräsident Hendrik Hering nimmt dabei laut eigener Aussage vor allem die AfD ins Visier.

Keine Extremisten im Landtag: Hausordnung soll in RLP geändert werden

Fraktionsmitarbeiter, die nachweislich einen extremistischen Hintergrund haben, wird der Zugang zum Plenarsaal sowie zu anderen Bereichen des rheinland-pfälzischen Landtags zukünftig offenbar verwehrt. Die Hausordnung des Landtags werde dementsprechend noch vor der parlamentarischen Sommerpause verändert, teilte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) mit. Außerdem beauftragte er den Wissenschaftlichen Dienst, weitere „Maßnahmen zum Schutz des Parlamentes und der Demokratie“ rechtlich zu prüfen.

„Aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage insbesondere durch den Rechtsextremismus und die immer umfangreicher nachgewiesenen Verbindungen von AfD-Mitarbeitenden ins rechtsradikale Milieu, wird der Landtag Rheinland-Pfalz frühzeitig und präventiv alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um das Parlament vor Verfassungsfeinden und Extremisten im Innern zu schützen“, erklärte Hering.

Angepasste Hausordnung als erster Schritt

In einem ersten Schritt werde die Hausordnung des Landtags angepasst. Die geplante Änderung sieht vor, dass für die Mitarbeiter der Fraktionen, für die bisher ein privilegiertes Zutrittsrecht in den Landtag galt, zunächst nur noch ein stark eingeschränkter Zutritt bestehen wird. Dieser ermögliche den Zugang zum eigenen Arbeitsplatz. Der Zutritt von Fraktionsmitarbeitern zum eigentlichen Parlamentsgebäude, dem Deutschhaus, und zu allen anderen sensiblen Bereichen wird künftig vom Ergebnis einer polizeilichen Prüfung abhängig sein. „Hier werden wir eng mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten“, erklärte Hering.

Zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gehören beispielsweise Verurteilungen wegen Straftaten, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aber auch politisch motivierte Kriminalität und vor allem mögliche Gefährdungen für Leib und Leben.

Werden AfD-Politiker von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen?

In einem weiteren Schritt beauftragte Hering den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags, konkrete Vorschläge für weitere Maßnahmen zum Schutz des Parlaments und der Demokratie zu erarbeiten. „Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass die AfD bundesweit als Verdachtsfall einzustufen ist und damit tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, ist als Konsequenz hieraus zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fraktionen von außerparlamentarischen Veranstaltungen des Landtags ausgeschlossen werden können“, sagte der rheinland-pfälzische Landtagspräsident.

Dies bedeute, dass beispielsweise die Teilnahme an den Angeboten des Landtags zur Demokratiebildung nicht mehr möglich sein könnte. „Es wäre weder erträglich noch erklärbar, dass eine Fraktion, deren Mitglieder einer Partei angehören, bei der sich über einen längeren Zeitraum Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen erhärten, mit jungen Menschen über die Demokratie diskutieren, die sie eigentlich abschaffen wollen.“

Außerdem regte Hering an, auch die staatliche Fraktionsfinanzierung in den Blick zu nehmen. „Wir müssen uns auch darüber verständigen, inwieweit nachgewiesene Verfassungsfeinde noch aus Steuermitteln eines Staates finanziert werden können, den sie abschaffen wollen“, betonte der Landtagspräsident. Damit könnten beispielsweise die Mittel gestrichen werden, um Fraktions- und Wahlkreismitarbeiter neu einzustellen oder im Einzelfall bereits beschäftigte Mitarbeiter zu bezahlen.