Nach Kritik der Grünen-Fraktion an einer Entscheidung zum Tempolimit an der Mainzer Rheinachse hat die Stadtverwaltung nun reagiert. In einer ausführlichen Stellungnahme weist sie die Vorwürfe zurück und verteidigt die Unabhängigkeit des zuständigen Stadtrechtsausschusses.
Die Grünen hatten in einer Anfrage an die Stadtverwaltung die Argumentation des Ausschusses in einem Widerspruchsverfahren zum Tempolimit an der Rheinachse kritisiert. Insbesondere störten sie sich daran, dass der Ausschussvorsitzende das Verkehrssicherheitsziel „Vision Zero“ (keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr) als „PR-Label“ und „Illusion“ bezeichnet hatte. Die Stadtverwaltung zeigt sich darüber „irritiert“ und stellt klar, dass es sich dabei um einen „Exkurs“ gehandelt habe, der nicht Teil der eigentlichen Entscheidungsbegründung gewesen sei. Die Fragen der Grünen seien zudem in Teilen „rechtlich grenzwertig“.
Streit um Lärmgrenzwerte und Fachpläne
Ein weiterer Kritikpunkt der Grünen betraf die Lärmgrenzwerte. Sie fragten, warum der Ausschuss offenbar von den Werten aus dem Lärmaktionsplan der Stadt abgewichen sei. Laut Stadtverwaltung basierte die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch nicht auf dem Lärmaktionsplan, sondern auf der Straßenverkehrsordnung. Der Lärmaktionsplan enthalte zudem nur „Empfehlungen“. Der Stadtrechtsausschuss sei ein unabhängiges Gremium, das nicht an Weisungen des Stadtrats oder des Oberbürgermeisters gebunden sei und seine Entscheidungen auf Basis von Recht und Gesetz treffe.
Die Entscheidungen des Ausschusses würden von einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Personen getroffen, die alle das gleiche Stimmrecht haben. Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage wiederholt auf den Ausschussvorsitzenden bezogen. Die Stadtverwaltung weigerte sich, weitere strittige Punkte wie Vergleiche zur Corona-Pandemie oder den möglichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu bewerten, da dies nicht ihre Aufgabe sei. Inzwischen wurde gegen einen der Widerspruchsbescheide Klage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. Der Fall wird damit nun gerichtlich überprüft.