Auch zum Jahreswechsel 2024/2025 weist Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) auf die Regeln zum Abbrennen von Feuerwerk in Mainz hin. Verstöße können teuer werden.
Das Abbrennen von Böllern und Raketen ist hier grundsätzlich verboten: in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, beispielsweise Reetdachhäusern. Böller und Raketen müssen eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (BAM: 0589) tragen.
Nur an Silvester und Neujahr erlaubt
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2024 sowie am 1. Januar 2025 erlaubt. Zugelassen ist lediglich das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2. Personen unter 18 Jahren dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 besitzen, auch darf man ihnen keine Böller dieser Kategorie zum Abbrennen überlassen. Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden. Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden.
Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote sind Ordnungswidrigkeiten, die im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Rücksicht auf Tiere nehmen
Ordnungsdezernentin Manuela Matz bittet die Bürger zudem, weder im Umfeld des Tierheims Mainz (Zwerchallee) noch im Umfeld des Tiergeheges am Wildpark Gonsenheim als auch im Stadtpark (Vogelhaus) Böller oder Raketen zu zünden: „Eine Verbotszone gibt das Gesetz an diesen Stellen leider nicht her, aber Rücksichtnahme auf die Tierwelt ist das Gebot der Stunde zum Jahreswechsel.“