Im Rechtsstreit zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und seinem ehemaligen Spieler Anwar El Ghazi ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Wie der Verein mitteilt, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesligisten zurückgewiesen.
Damit ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz rechtskräftig. Dieses hatte die außerordentliche und fristlose Kündigung von El Ghazi durch den Verein für unwirksam erklärt. Der niederländische Profi hat somit Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro, die er in den ersten beiden Instanzen eingeklagt hatte. Eine Revision gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist nicht möglich.
Klub hält an Haltung fest, Anwalt kündigt weitere Klage an
„Wir müssen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren, auch wenn wir uns einen anderen Ausgang gewünscht hätten“, wird der Vereins- und Vorstandsvorsitzende von Mainz 05, Stefan Hofmann, in einer Mitteilung zitiert. „Unsere Haltung in der Sache ändert sich dadurch selbstverständlich nicht.“ Unabhängig von der rechtlichen Bewertung sei der Klub weiterhin der Auffassung, dass die damalige Entscheidung richtig und nahezu alternativlos war.
Der Anwalt von El Ghazi, Alexander Bergweiler, kündigte derweil weitere Verfahren gegen den Klub an. „Wir sind total froh mit der Entscheidung“, so Bergweiler gegenüber der Allgemeinen Zeitung. „Jetzt geht es im Schadensersatzprozess weiter. Wir fühlen uns total bestärkt.“ Im Raum steht eine weitere Forderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
El Ghazi war im September 2023 nach Mainz gewechselt. Nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 teilte er auf seinem Instagram-Account die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“. Der Verein reagierte darauf mit einer Abmahnung. Die außerordentliche Kündigung folgte erst nach einem weiteren Beitrag, den das Landesarbeitsgericht jedoch als von der Meinungsfreiheit gedeckt ansah.