Blitzer in Mainz: Darf man mit Hinweis-Schildern vor ihnen warnen?

Polizei und Stadt sind genervt: Zwei Brüder warnen Autofahrer in Bayern mit Pappschildern vor Radarfallen. Die Behörden sind offenbar machtlos dagegen. Doch wie sieht es in Mainz aus? Könnten solche Blitzer-Warner auch hier straffrei davonkommen?

Blitzer in Mainz: Darf man mit Hinweis-Schildern vor ihnen warnen?

Um die Verkehrssicherheit in Mainz zu gewährleisten, hat die Verwaltung an mehreren Stellen im Stadtgebiet feste Blitzer installieren lassen. Zudem überwacht die Stadt zusätzlich mit diversen mobilen Radaranlagen, ob sich Autofahrer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten in Mainz halten. Wer dann im entscheidenden Moment zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Während viele die Überwachungsstrategie der Verwaltung für richtig halten, gibt es auf der anderen Seite genauso viele Blitzer-Gegner. Manche gehen sogar soweit, dass sie Blitzer-Anhänger mit Farbe besprühen oder beispielsweise mit Werbeplakaten zustellen, um zu verhindern, dass die Anlagen auslösen.

Mit Schildern vor Blitzern warnen

Einen ganz anderen Weg gehen jetzt aber zwei („Anti-Blitzer“-)Brüder, die Autofahrer vor mobilen Radarfallen warnen. Wie die „Bild“ berichtet, stellen sich die zwei Männer aus Bayern – jedes Mal wenn sie von einem Blitzer erfahren und Zeit haben – mit Pappschildern, auf denen sie vor der Radaranlage warnen, an den Straßenrand in die Nähe des Blitzers. Während die Aktionen bei den Autofahrern gut angekommen, sind die Behörden offenbar nicht gerade erfreut.

Das wissen auch die Brüder: „Natürlich ärgern wir damit die Behörden”, erzählt einer der beiden der Zeitung. Dennoch müssen die Männer keine Angst haben, für ihr Verhalten von der Verkehrsüberwachung rechtlich belangt zu werden. Denn grundsätzlich, so die bayerischen Behörden, sei das Warnen vor Blitzern nicht verboten.

Doch wie sieht die Situation nun in Mainz aus, könnten auch hier bald Blitzer-Gegner mit Plakaten vor (mobilen) Radaranlagen warnen? Zuständig für die Blitzer im Stadtgebiet ist die Stadt Mainz. Auf eine Anfrage zu dem Thema reagiert die Verwaltung zunächst überhaupt nicht. Erst Wochen später teilt die Stadt mit, dass sie die Frage nicht beantworten möchte. Man wolle ja keine schlafenden Hunde wecken.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit?

Wesentlich auskunftsfreudiger ist hingegen die Mainzer Polizei. Wie ein Sprecher auf Merkurist-Anfrage erklärt, müsste immer der Einzelfall geprüft werden. Doch im Ernstfall könnte es in Mainz beziehungsweise Rheinland-Pfalz komplett anders als in Bayern aussehen.

„Nach der hier bekannten Rechtsprechung stellt das Hochhalten von Warnschildern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Denn die Warnung vor einer Radarkontrolle mit Hilfe von Schildern beeinträchtige die ordnungsgemäße Durchführung „präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung“, erklärt der Polizeisprecher. Dabei verweist er auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (17. Januar 1997) und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (17. Februar 2004).

Demnach wären Maßnahmen zum Zweck der Gefahrenabwehr möglich. „So könnten polizeiliche Verfügungen erlassen oder Platzverweise erteilt werden.“ Würden diese nicht befolgt werden, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit, so der Polizeisprecher. In Mainz scheint bisher aber auch noch niemand Autofahrer mit Hinweisschildern vor Radarfallen gewarnt zu haben. Wie der Polizeisprecher erklärt, lägen zu diesem Sachverhalt bisher jedenfalls keine Informationen vor.