Entscheidung im Prozess wegen versuchten Mordes in Mainz: Das Landgericht entschied am heutigen Freitag, dass eine 30-jährige Arzthelferin schuldunfähig ist. Die Frau soll im April in einer Mainzer Arztpraxis mehrfach auf eine Kollegin eingestochen und diese dabei lebensgefährlich verletzt haben.
Die mutmaßliche Täterin konnte später auf einem Bahnsteig am Mainzer Hauptbahnhof festgenommen und ihre Tatwaffe sichergestellt werden (wir berichteten).
Wie der SWR berichtet, wurde die Angeklagte zwar für schuldunfähig erklärt, allerdings wurde gleichzeitig angeordnet, dass die Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Zuvor hatte die Frau bereits erklärt, Stimmen in ihr hätten die Messer-Attacke „befohlen“. Dem Urteil hatten alle Parteien zugestimmt, es ist damit bereits rechtskräftig.