Schon seit dem 7. April darf ein Teil der Prioritätsgruppe 3 Impftermine vereinbaren - das betrifft die 60- bis 69-Jährigen. Ab heute (23. April) dürfen sich auch die restlichen Personengruppen, die zur dritten Priorisierungsstufe gehören, registrieren. Die ersten Impfungen werden voraussichtlich ab Ende Mai stattfinden. Doch wer gehört zur Prio-Gruppe 3? Das lest ihr in unserer Übersicht.
Diese Personen können jetzt Impftermine vereinbaren
Zur dritten Prioritätsgruppe, die ab Freitag Termine vereinbaren darf, gehören neben den 60- bis 69-Jährigen die folgenden Personengruppen:
Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen
Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen
Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie
Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen (wie Schlaganfälle/Hirnschläge) oder anderen chronischen neurologischen Erkrankungen
Personen mit Asthma bronchiale, chronisch entzündlicher Darmerkrankung oder Diabetes mellitus ohne Komplikationen
Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30)
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person mit den oben genannten Krankheitsbildern
Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind
Personen, die in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind
Personen, die im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
Wahlhelfer
Personen, die in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind (hier gibt es die Übersicht), insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patienten betreut
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Tafeln arbeiten
Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in weiterführenden Schulen, tätig sind. Dazu gehören die Schularten: Realschule Plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Berufsbildende Schulen, Gesundheitsfachberufeschulen, Pflegeschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Förderschulen
Sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Zentrales Kriterium bei den Arbeitsumständen ist ein Arbeitsumfeld, das einen engen Austausch mit Menschen zwingend erforderlich macht. Hierunter können zum Beispiel Saisonarbeitskräfte, Mitarbeitende in der fleischverarbeitenden Industrie, Mitarbeitende in Verteilzentren von Paketdiensten oder anderes Personal an Arbeitsplätzen mit vielen Personen in unzureichend mit Frischluftzufuhr versehenen Räumen fallen. Zu dieser Kategorie gehören auch Inhaftierte. Zu Personen, bei denen aufgrund ihrer Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, zählen beispielsweise Obdachlose und wohnungslose Menschen oder Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Alle, die zu dieser Gruppe gehören, können sich hier für einen Impftermin registrieren. Danach brauchen sie einen Nachweis, der ihre Zugehörigkeit zu der Gruppe bestätigt. Vordrucke dafür findet ihr ebenfalls auf der verlinkten Seite des Landes.