Mann (78) geht mit Handgranaten in Einkaufstüte zur Polizei

Polizisten sperren Teil des Geländes ab

Mann (78) geht mit Handgranaten in Einkaufstüte zur Polizei

Ein 78-Jähriger ist am Mittwochmittag mit zwei Handgranaten ins Hauptgebäude der Mainzer Polizei am Valenciaplatz gegangen. Wie die Polizei berichtet, steckte jedoch kein Anschlag dahinter.

Weltkriegsgranaten bei Ober-Olm gefunden

Denn offenbar hatte der 78-Jährige die besten Absichten: Sein Enkel hatte in einem Waldstück bei Ober-Olm zwei Stabgranaten aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Der 78-Jährige packte die Granaten daraufhin in eine Einkauftüte und machte sich auf den Weg zur Polizei, um sie dort abzugeben.

Als der Mann die explosiven Fundstücke vorzeigte, brachten die Polizisten sie vorsichtig vor das Gebäude und sperrten den Bereich darum ab. Experten des Landeskriminalamts in Mainz, die die Granaten kurz darauf begutachteten, stuften sie jedoch als ungefährlich ein. Der Entschärferdienst nahm die Stabgranaten anschließend in Verwahrung, damit sie vernichtet werden können.

Fund von Bomben, Granaten oder Waffen: Das rät die Polizei

Obwohl am Ende alles gut ausging, rät die Polizei davon ab, das Vorgehen des 78-Jährigen nachzuahmen. Wer Kampfmittel wie Granaten, Bomben oder Munition findet, sollte stattdessen diese Schritte befolgen:

  • Fund sofort bei der Polizei oder beim Ordnungsamt melden

  • Kampfmittel nicht berühren und an der Fundstelle lassen

  • Eventuelle Bauarbeiten sofort einstellen

Wer beispielsweise bei Haushaltsauflösungen auf alte Waffen oder Munition stößt, für den gelten diese Schritte:

  • Sofort Polizei oder Ordnungsamt informieren

  • Bei Schusswaffen: Sollte man den Ladezustand nicht selbst gefahrlos prüfen können, die Schusswaffe am Fundort lassen und die Stelle absichern

  • Zugang anderer Personen zur Fundstelle verhindern, insbesondere bei Kindern

Die Polizei warnt, dass alle Kampfmittel potentiell lebensgefährlich sein können. Größe und Form sagen nichts über die Gefahr aus. Bei der anschließenden Verwahrung und Vernichtung der Waffen oder Gegenstände entstehen dem Finder keine Kosten.