An den Fastnachtstagen 2026 gilt in Mainz ein striktes Verbot für Drohnen. Polizei, Stadtverwaltung und Veranstalter appellieren daher an alle Drohnen-Piloten, ihre Fluggeräte am Boden zu belassen.
Das Verbot gilt von Altweiberfastnacht, dem 12. Februar 2026, bis einschließlich Fastnachtsdienstag, dem 17. Februar 2026. Grund ist eine gesetzliche Regelung, die den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu Einsatzorten von Sicherheitsbehörden untersagt.
Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem müssen Verursacher mit den Kosten für mögliche Polizeieinsätze rechnen, auch können die Fluggeräte sichergestellt werden.
Polizei überwacht mit Kameras und eigenen Drohnen
Die Polizei selbst wird, wie in den Vorjahren, an Orten mit hohem Besucheraufkommen stationäre Videokameras einsetzen. Diese sollen helfen, Gefahrensituationen und Straftaten frühzeitig zu erkennen und Einsatzkräfte schneller an die entsprechenden Orte zu leiten.
Anlassbezogen stehen der Mainzer Polizei auch eigene Drohnen sowie ein Übertragungswagen für Livebilder zur Verfügung. Auf den Einsatz der Videotechnik wird mit Hinweisschildern an den überwachten Plätzen und den großen Zufahrtswegen aufmerksam gemacht.