Halloween: Das ist in Mainz nicht erlaubt

Kurz vor Halloween appelliert die Mainzer Polizei an alle Feiernden, Rücksicht zu nehmen und bestimmte Regeln einzuhalten.

Halloween: Das ist in Mainz nicht erlaubt

Vor der Halloweennacht am 31. Oktober warnt die Polizei Mainz davor, dass aus manchen Scherzen schnell eine Straftat werden kann.

Denn wenn am Halloween-Abend wieder schaurig-verkleidete Gestalten von Tür zu Tür ziehen und um Süßigkeiten bitten, kommt es oft auch zu Streichen. Vergangenes Jahr etwa ist die Polizei nachts zu etlichen Einsätzen ausgerückt. Vor allem ging es dabei um Ruhestörungen durch Kinder und Jugendliche. Auch Sachbeschädigungen durch Eierwürfe gegen Hauswände wurden der Polizei gemeldet. Hinzu kamen Streitigkeiten (wir berichteten).

Niemandem Angst einjagen

Daher appelliert die Polizei nun an alle Feiernden, Rücksicht zu nehmen: „Habt Spaß, aber denkt bitte daran niemandem absichtlich Angst einzujagen.“ Die Grenzen seien demnach erreicht, sobald Menschen bedroht oder verletzt werden.

Vorsicht ist auch bei Waffen geboten, die zum Kostüm gehören. Denn erlaubt sind nur solche Waffen, die eindeutig als Spielzeug erkennbar sind, so die Polizei weiter. Täuschend echte Pistolen, Messer oder Schwerter hingegen könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Landeskriminalamt Hessen ergänzt, dass es auch an Halloween nicht erlaubt sei, Müll in Vorgärten zu werfen, Farbe an Hauswände zu schmieren, Böller in Briefkästen zu zünden oder Autos zu zerkratzen. Das seien seien keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen. Besonders Eltern und Erziehungsberechtigte sollten daher die „Streiche“ ihrer Kinder im Blick behalten.