An den Fastnachtstagen gilt über der Mainzer Innenstadt eine sogenannte Flugverbotszone. Das meldet die Mainzer Polizei.
Seit Donnerstag (8. Februar) bis zum Rosenmontag um 19 Uhr gilt der Bereich der Zugstrecke und bis zum Rhein als Flugverbotszone. Dort dürfen dann keine Drohnen oder Modellflieger unterwegs sein.
Grund dafür ist ein Paragraf der Luftverordnung, der Flüge über Einsatzstellen der Polizei verbietet: Flieger müssen einen Abstand von mindestens 100 Metern zum Einsatzort einhalten. Da über die Fastnachtstage die gesamte Innenstadt als Polizei-Einsatzort gilt, wurde dort für diese Zeit ein generelles Flugverbot ausgesprochen.