Das DFB-Bundesgericht hat eine Beschwerde des 1. FSV Mainz 05 gegen die Ansetzung des DFB-Pokalspiels bei Dynamo Dresden abgelehnt. Das teilte der Verein am Dienstag mit.
Die Partie wird nun wie ursprünglich vom DFB angesetzt am Montag, 18. August, um 18 Uhr im Rudolf-Harbig-Stadion angepfiffen. Mainz 05 muss damit aufgrund der Teilnahme an den Playoffs der UEFA Conference League zum Saisonauftakt fünf Partien in 14 Tagen absolvieren. Das Playoff-Hinspiel findet drei Tage nach dem DFB-Pokalspiel in Dresden entweder in Trondheim (Norwegen) oder Stockholm (Schweden) statt.
In seinem Urteil weist das Gericht die Verwaltungsbeschwerde des FSV zurück. Die Begründung: Bei der Ansetzung der Partie sei von der Fachgruppe Spielbetrieb kein Ermessensfehler begangen worden. Eine Verlegung des Spiels hielt zwar auch die Fachgruppe für sportlich sinnvoll, das sei ohne Zustimmung von Dynamo Dresden aber nicht möglich gewesen. Und daran scheiterte wohl die Verlegung.
Mainz 05 enttäuscht über Entscheidung
05-Sportvorstand Christian Heidel erklärte zur Entscheidung: „Das Urteil ist für uns sehr enttäuschend, und zum deutlichen Wettbewerbsnachteil des einzigen Vereins, der den deutschen Fußball in der Conference League vertritt. Die hohe Belastung und die kurzen Regenerationszeiten unserer Spieler schränken uns innerhalb der ersten zwei Wettkampfwochen erheblich ein.“
Heidel kritisierte zudem das Vorgehen der Fachgruppe Spielbetrieb: „Aufgrund der bekannten zeitlichen Beschränkungen für die Austragung der Partie in Dresden und unserer Teilnahme in der Conference League hätte bereits im Vorfeld eine Lösung für diese Auslosung avisiert werden müssen. Dies hat man schlichtweg verpasst. Anschließend hatten wir zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, die Fachgruppe sei konstruktiv an einer Lösung im Sinne des Sports interessiert.“