Mainzer Eltern gegen geplantes Konzept der Ganztagsschulen

Nach einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat soll in ein paar Jahren Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern bestehen. Vielen Eltern ist das geplante Konzept aber viel zu starr.

Mainzer Eltern gegen geplantes Konzept der Ganztagsschulen

Die Arbeitsgemeinschaft der Schulelternbeiräte an Mainzer Grundschulen (ARGE-SEB GS) protestiert gegen das geplante Konzept der Ganztagsbetreuung, das künftig für Grundschulen vorgesehen ist. Stattdessen sprechen sich die Elternvertreter für eine flexiblere Gestaltung aus. So könnten Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden. In einer Petition an das rheinland-pfälzische Bildungsministerium fordern die Mainzer Elternvertreter vor allem, dass die Mittagsbetreuung für Schulkinder ein Wahlangebot sein solle.

Anlass für die Petition ist ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat. Demnach soll der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern vom Schuljahr 2026/2027 an allmählich in Kraft treten. Ab dem 1. August 2029 sollen dann alle Grundschulkinder einen Anspruch auf Nachmittagsbetreuung haben.

Eltern müssen zwischen Schulzeit bis 12 oder 16 Uhr wählen

Im Gegensatz zur Kita, wo für Eltern ein Rechtsanspruch von mindestens sieben Stunden besteht, gilt dieser Anspruch ab der Grundschulzeit aktuell nicht. Stattdessen gibt es Halbtagsschulen bis 12 Uhr oder Ganztagsschulen bis 16 Uhr. An vielen Schulen kann man zwischen Halb- und Ganztagsunterricht wählen.

Tritt der Beschluss in Kraft, gibt es zwar auch für Schulkinder diesen Rechtsanspruch. Kinder, die eine Halbtagsschule besuchen, hätten dann jedoch keine gesetzlich garantierte Betreuungsmöglichkeit über die Mittagszeit hinaus, so die Mainzer Elternvertreter in ihrer Petition. Denn für die Eltern steht dann künftig, je nach Schule, nur ein Schulschluss um 12 oder um 16 Uhr zur Wahl. Das geplante Konzept der Ganztagsschule bis 16 Uhr ist den Elternvertretern demnach zu starr. „Das bedeutet, dass viele Eltern, die ihr Kind nicht bis 16 Uhr in die Schule schicken wollen oder können, keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind finden“, schreibt Dr. Thomas Hoffelder für die ARGE-SEB GS Mainz. Zudem gebe es keine ausreichend vorhandenen externen Betreuungsmöglichkeiten wie Hort, betreuende Grundschule oder Fördervereine. Oft fehle es an Personal für eine qualifizierte Betreuung.

System entspreche nicht Betreuungsbedürfnissen

Hinzu komme, dass die Eltern dann notfalls berufliche Nachteile in Kauf nehmen müssten. „In diesem Fall muss dann mindestens ein Elternteil beruflich kürzertreten, um das staatliche Versagen bei der Mittagsbetreuung der Schüler aufzufangen“, so Hoffelder.

Andererseits erschwere eine verpflichtende Ganztagsschule bis 16 Uhr, Vereinsangebote oder andere private Interessen am Nachmittag wahrzunehmen. Das System entspreche demnach nicht den Betreuungsbedürfnissen der meisten Familien.

Daher fordern die Elternvertreter, dass eine Mittagsbetreuung als Option angeboten wird, inklusive eines Mittagessens sowie einer qualifizierten Hausaufgabenbetreuung. Den Schulleitungen soll zudem kurzfristig die „Freiheit gegeben“ werden, das Angebot an ihrer Schule flexibel zu gestalten. „Wenn Schulleitung, Lehrer und Eltern einer Schule sich einig wären, dass ein flexibles Angebot der Ganztagsschule für alle ein Gewinn wäre, dann gibt es eigentlich keinen Grund, warum die Politik einer Weiterentwicklung der Ganztagsschule und einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Weg stehen sollte“, so Hoffelder.