Daniel Gahr bleibt Vorstandsvorsitzender der Mainzer Stadtwerke AG. Wie das kommunale Unternehmen mitteilt, hat der Aufsichtsrat am Donnerstag den im Februar 2027 auslaufenden Vertrag des 55-Jährigen vorzeitig um weitere fünf Jahre bis 2032 verlängert.
Die Aufsichtsratsvorsitzende Sylvia Köbler-Gross wertete die Entscheidung als Zeichen der „sehr erfolgreichen Arbeit“ des Vorstands. Die Stadtwerke seien ein „finanziell kerngesundes Unternehmen“. Auch der Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase äußerte sich positiv: „Ich bin davon überzeugt, dass wir in bewegten Zeiten in dieser Zusammensetzung an die erfolgreichen neun vergangenen Jahre anknüpfen können.“ Laut den Stadtwerken hat das Unternehmen in der Amtszeit von Gahr seit 2017 Jahresüberschüsse von insgesamt mehr als 150 Millionen Euro erzielt.
Die Personalie ist jedoch nicht unumstritten. Wie die „Allgemeine Zeitung“ berichtet, hatte der rheinland-pfälzische Rechnungshof die ursprüngliche Bestellung Gahrs in einem Prüfbericht von 2022 scharf kritisiert.
Rechnungshof zweifelte an fachlicher Eignung
Gahr, der Geschichte und Volkswirtschaftslehre studiert hat und im Verlagswesen tätig war, wurde 2014 ohne Ausschreibung Geschäftsführer einer Stadtwerke-Tochter. Der Rechnungshof bemängelte, es sei nicht erkennbar gewesen, warum eine „Expertise im Verlagswesen technische und energiebranchenspezifische kaufmännische Fähigkeiten vermittelt haben sollte“. Eine Stellenvergabe ohne Ausschreibung sei nur bei herausragender Qualifikation möglich, was bei Gahr „keineswegs der Fall“ gewesen sei. Auch sein Aufstieg zum Vorstandsvorsitzenden 2017 erfolgte ohne Ausschreibung.
Die Stadtwerke teilten auf Anfrage der AZ mit, dass man die Auffassung des Landesrechnungshofes nicht teile. Bei der Einstellung seien alle „Wege und Formalien sowie Gremienbeschlüsse“ eingehalten worden.
Weitere Kritik und laufende Ermittlungen
In den vergangenen Jahren sorgten zudem weitere Vorgänge für Aufsehen. So ermittelt die Staatsanwaltschaft in der sogenannten „Marina-Affäre“ um den Verkauf von Anteilen am Yachthafen. Hierbei richtet sich der Verdacht laut Staatsanwaltschaft aber nicht gegen aktuelle Vorstandsmitglieder. Zudem endete ein arbeitsrechtlicher Konflikt mit dem früheren Leiter der Innenrevision mit einem Vergleich und einer hohen Abfindung für den Mitarbeiter.