Neuer Ärger ums Gehwegparken in Mainz: Hier wird künftig hart durchgegriffen

Die Stadt Mainz beendet das geduldete Gehwegparken in der Straße Am Fort Gonsenheim. Nach einer Schonfrist drohen ab Juli Bußgelder und das Abschleppen der Fahrzeuge.

Neuer Ärger ums Gehwegparken in Mainz: Hier wird künftig hart durchgegriffen

Am Fort Gonsenheim in Mainz ist Schluss mit dem geduldeten Gehwegparken. Die Stadt hat nun damit begonnen, das Verbot schrittweise durchsetzen. Rund 50 illegale Parkplätze sind demnach betroffen, wie die Allgemeine Zeitung berichtet.

Allerdings räume die Stadt eine Schonfrist ein. Zunächst wollen die Verkehrsüberwachung und der Ortsbeirat Hartenberg-Münchfeld die Anwohner umfassend informieren. Seit Mittwoch (10. Juni) sollen Ordnungsbeamte Informationszettel an falsch geparkten Autos anbringen. Ab dem 17. Juni würden dann für zwei Wochen Hinweisverwarnungen ohne Bußgeld folgen. Erst ab Montag, dem 1. Juli, sei mit Konsequenzen zu rechnen. „Dann haben wir keine Gnade mehr: Die Straße wird geräumt“, zitiert die Zeitung Ordnungsdezernent Karsten Lange (CDU). Wer dann noch auf dem Gehweg parke, müsse mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Auch das Abschleppen des Wagens sei dann möglich.

Stadt will aus Fehlern gelernt haben

Mit der langen Informationsphase wolle man aus früheren Fehlern lernen. Als die Stadt zuvor in der Wallstraße gegen das Gehwegparken vorgegangen sei, habe es viel Kritik an der Kommunikation und den harten Kontrollen gegeben. Nun sei ein „Informationsaufwand, den es in dieser Art noch in keiner Straße in Mainz gegeben hat“, geplant, so Lange gegenüber der Zeitung. Außer den Hinweisen an den Fahrzeugen sollen auch Flyer in den Briefkästen verteilt werden, die der Ortsbeirat Hartenberg-Münchfeld erstellt hat. Ortsvorsteherin Christin Sauer (Grüne) wolle diese selbst verteilen. Ihr sei es wichtig, dass niemand „kalt erwischt“ werde.

Grund für das Vorgehen sei ein Stadtratsbeschluss von 2022, der mehr Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zum Ziel habe. Laut Stadt sei es nicht möglich, auf dem Gehweg offizielle Parkflächen auszuweisen. Einerseits müsse für Fußgänger, Rollstühle oder Kinderwagen eine Breite von 1,5 Metern frei bleiben. Andererseits dürften die Autos nicht zu weit auf die Straße ragen, da ein Sicherheitsabstand von 70 Zentimetern zum Fahrradstreifen eingehalten werden müsse, um Radfahrer nicht durch plötzlich geöffnete Autotüren zu gefährden. Ordnungsdezernent Lange sagt gegenüber der Zeitung: „Am Recht ändern wir nichts, wir setzen es nur um.“

Lange rechne mit Protesten, da es für viele ein „Eingriff in gefühlte Bestandsrechte“ sei. Er räume ein, dass es in der Umgebung wenige Parkalternativen gebe und der Parkdruck in den Nachbarstraßen zunehmen werde. Ein großes Parkhaus befinde sich nicht in der Nähe. Der Dezernent gehe davon aus, dass vor allem Mehrfamilienhäuser betroffen sein werden, so das Blatt. „Viele der Einfamilienhäuser haben eigene Stellplätze in ihren Auffahrten und Garagen, nutzen diese aber oft aus Bequemlichkeit nicht und parken stattdessen an der Straße“, wird Lange zitiert.