129.000 Autos in Mainz – doch wie viele Parkplätze gibt es?

Die CDU-Fraktion fordert Auskunft zur Parkplatzsituation in Mainz. Die Antwort der Stadt: Eine genaue Zählung der Stellplätze gibt es nicht – bei über 129.000 zugelassenen Autos.

129.000 Autos in Mainz – doch wie viele Parkplätze gibt es?

In der wachsenden Stadt Mainz rückt die Parkplatznot bei vielen Menschen immer mehr in den Fokus. Dieses Thema hat die CDU-Fraktion im Stadtrat nun aufgegriffen und mit einer offiziellen Anfrage konkrete Zahlen von der Verwaltung gefordert. Die Antwort der Stadt fällt jedoch anders aus als erwartet: Eine genaue Statistik über die Anzahl der Parkplätze in Mainz wird nicht geführt.

Laut der Stadtverwaltung gibt es keine zentrale, stadtteilgenaue Erfassung sämtlicher öffentlicher, privater und kommerzieller Stellplätze. Ein solches Register zu führen und aktuell zu halten, sei mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden und biete nur einen begrenzten fachlichen Mehrwert. Der Parkraum in der Stadt unterliege ständigen Veränderungen durch Bauarbeiten, neue Verkehrsregelungen oder auch private Entscheidungen von Eigentümern.

Moderne Planung statt reiner Zählung

Anstatt sich auf rein statische Zahlen zu verlassen, orientiere sich die Mobilitätsplanung der Stadt an modernen Steuerungsgrößen. Dazu zählten Aspekte wie das Mobilitätsverhalten der Bürger, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und städtebauliche Entwicklungen.

Konkrete Fragen der CDU, etwa wie viele Parkplätze seit 2024 weggefallen oder neu geschaffen wurden und ob neue Parkhäuser geplant sind, konnte die Verwaltung daher nicht mit genauen Zahlen beantworten. Auch für zukünftig beschlossene Maßnahmen liege keine belastbare Gesamtzahl vor.

129.000 Autos und zahlreiche Hürden

Eine konkrete Zahl konnte die Stadt dann aber doch liefern: Zum Stichtag 22. April 2026 waren im Zulassungsbezirk Mainz genau 129.028 Fahrzeuge zugelassen.

Gleichzeitig listet die Verwaltung zahlreiche Hürden auf, die der Einrichtung von Parkplätzen im öffentlichen Raum entgegenstehen. Dazu gehören die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, freizuhaltende Rettungswege sowie Mindestbreiten für Gehwege. Auch die Belange des Fuß- und Radverkehrs, die Begrünung von Flächen und die Aufenthaltsqualität im Stadtraum müssten berücksichtigt werden.