Gute Corona-Nachrichten für viele Rheinland-Pfälzer: Ab kommendem Freitag (2. Juli) treten im Land massive Lockerungen in Kraft. In unserer Übersicht erfahrt ihr, was ab dann wieder möglich ist.
Diese Regeln gelten
Weiterhin gilt: Wer vollständig geimpft ist, braucht keinen Test.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet.
Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt grundsätzlich die Testpflicht.
Bei privaten Feiern sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Feiern im Innenbereich gilt die Testpflicht.
Der Bereich Veranstaltungen ist komplett neu geregelt. Künftig unterschieden nach:
Veranstaltungen innen bis 350 Personen
Veranstaltungen im Freien bis 500 Personen
Großveranstaltungen innen (über 350 Personen) bei maximal 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und maximal 5000 Personen
Großveranstaltungen im Freien mit festen Plätzen in Stadien o.ä. über 500 Personen bei maximal 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5000 Personen
Großveranstaltungen im Freien auf einem abgrenzbaren Veranstaltungsort (Festplatz/Straßenraum) über 500 bis maximal 5000 Personen
Großveranstaltungen mit über 5000 Personen können in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen werden.
Für jeden dieser Veranstaltungstypen sind auf die Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen. Damit sind unter diesen Vorgaben kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Kirmes möglich. Generell gilt: Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.
Weitere Lockerungen
Öffnung von Clubs und Diskotheken für bis zu 350 Besucher unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wie Testpflicht und Personenbegrenzung.
Prostitutionsgewerbe ist in engen Grenzen wieder zulässig.
Bei den körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht.
Für die Servicemitarbeiter entfällt in Hotels und Gastronomie mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht. Für Gäste in der Gastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Vorausbuchungspflicht. In Hotels gilt die Testpflicht nur noch bei Anreise statt alle 48 Stunden.
Sport ist im Freien und innen mit einer Gruppe von 50 Personen (mit Trainer/anleitende Person) möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei der Bestimmung der Gruppengröße nicht mit.
In Zoos, Museen und Galerien entfällt die Vorausbuchungspflicht.
Beim praktischen Fahrunterricht kann die Maskenpflicht entfallen, wenn sowohl Lehrer als auch Schüler damit einverstanden sind. Dann gilt die Testpflicht.
Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppengrößen wie beim Sport möglich.
Proben in der Laienkultur in Gruppengrößen wie im Sport möglich.