Es wird geschunkelt, getanzt und auch mal getrunken: Beim Rosenmontagszug in Mainz feiern die Narren zu Hundertausenden ausgelassen auf den Straßen. Doch wenn plötzlich die Blase drückt und keine (freie) Toilette in der Nähe ist, dann ziehen sich manche auch in Ecken oder Grünanlagen zurück, um sich zu erleichtern.
Diese sogenannte Wildpinkeln ist allerdings kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Wer dabei vom Ordnungsamt auf frischer Tat ertappt wird, der wird zur Kasse gebeten. Leser Andi findet jedoch, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, was die Ahndung der Vergehen angeht. „Mir ist aufgefallen, dass wildpinkelnde Frauen nicht sanktioniert werden an Fastnacht, Männer schon“, meint Andi. Aber hat er damit recht?
Mehrere Personen überführt
„Nein“, sagt Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr auf Anfrage. Auch bei Frauen werde kein Auge zugedrückt. „Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Männer deutlich häufiger ihre Notdurft außerhalb von Bedürfnisanlagen verrichten als Frauen.“ Insgesamt scheint es in diesem Jahr aber offenbar keine größeren Probleme mit Wildpinklern an Fastnacht gegeben zu haben. Mitarbeiter des Ordnungsamts hätten über die Fastnachtstage insgesamt zehn Personen festgestellt, die nachweislich wild uriniert hätten.
Lediglich eine Frau habe sich darunter befunden, sagt der Stadtsprecher. Wie viele Personen gegebenenfalls noch zusätzlich von der Polizei beim Wildpinkeln erwischt wurden, entziehe sich der Kenntnis der Stadt.
Sollten Wildpinkler allerdings vom Ordnungsamt der Stadt Mainz überführt werden, egal welches Geschlecht, kommt sie der etwas andere Toilettengang teuer zu stehen. Denn: „Es werden regelmäßig Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro je nach Grad des Vergehens erhoben“, sagt Peterhanwahr.