Ordnungsamt-Mitarbeiter erklärt öffentlich Fehler und wird gefeiert

Ein Mitarbeiter im Kommunalen Vollzugsdienst der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sorgt mit einem ungewöhnlichen Facebook-Post für Aufsehen. Was dahinter steckt.

Ordnungsamt-Mitarbeiter erklärt öffentlich Fehler und wird gefeiert

„Respekt“, „sehr cool“, „Hut ab“ – solch lobende Worte bekommen Mitarbeiter im Kommunalen Vollzugsdienst wohl eher selten zu hören. Vor allem dann, wenn sie vorher einen kleinen Fehler gemacht haben. Doch genau das ist einem Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an Heiligabend passiert.

Der Hintergrund: In der Facebook-Gruppe „Mein Oppenheim“ hatte ein User das Foto eines vermeintlich falsch parkenden Autos des Vollzugsdienstes gepostet – und die fehlende Vorbildfunktion des Mitarbeiters kritisiert. Der Beitrag wurde mittlerweile gelöscht. Doch bemerkenswerter als der ursprüngliche Post ist die Reaktion des betroffenen Mitarbeiters.

„Mit Vorbildfunktion nicht vereinbar“

In einem eigenen Post erklärte er an Heiligabend sein Verhalten. „Liebe Oppenheimer, liebe Facebook Polizei“, beginnt er den Beitrag. „Ich bin Mitarbeiter im Kommunalen Vollzugsdienst der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. In meiner letzten Schicht habe ich gegen 2 Uhr den Streifenwagen unglücklich vor dem Verwaltungsgebäude abgestellt, sodass die Front des Fahrzeugs auf den Gehweg ragte.“ Dieser Fehler sei ihm erst durch den Facebook-Post bewusst geworden.

„Ich stimme den Kommentaren zu, die darauf hinweisen, dass die Ordnungsbehörde eine Vorbildfunktion besitzt. Das Abstellen des Fahrzeugs war in diesem Fall tatsächlich nicht mit dieser Vorbildfunktion vereinbar.“ Allerdings müsse er klarstellen, dass er nicht für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig sei. „Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachkollegen wurde mir erklärt, dass es sich bei der Abstellfläche um einen privaten Parkplatz handelt. Daher könnte hier keine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“

„In jeder Uniform steckt ein Mensch, der Fehler machen kann“

Er verstehe aber, dass solche rechtlichen „Spitzfindigkeiten“ aus Sicht der Bürger irrelevant erscheinen mögen. „Sollte der betreffende Bereich öffentliches Gelände gewesen sein, würde der nächstmögliche Tatbestand gemäß dem Bundes-Bußgeldkatalog folgendermaßen lauten: ‘Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.’“

Dann das überraschende Angebot des Ordnungsamts-Mitarbeiters: „Da ich meiner Vorbildfunktion gerecht werden möchte, bitte ich um Vorschläge, an welche gemeinnützige Organisation ich den Betrag für das Verwarngeld überweisen kann. Es sollte sich hierbei um eine regionale Organisation handeln.“ Die Überweisung wolle er öffentlich dokumentieren. „Abschließend möchte ich betonen, dass auch in jeder Uniform ein Mensch steckt, der Fehler machen kann und im Idealfall dazu steht.“

Mitarbeiter spendet Geld

Diese Offenheit kommt sehr gut an: Fast 200 Menschen haben den Beitrag in der Gruppe gelikt, mehrere User sprechen dem kommunalen Mitarbeiter ihren Respekt aus. Darunter auch Merkurist-Leser Justin, der dazu einen Snip auf unserer Seite erstellte: „Oppenheimer Ordnungsamt-Mitarbeiter steht für Fehler persönlich ein. RESPEKT!“

Mittlerweile steht auch fest, wohin der Mitarbeiter das Geld (20 Euro) überweist: „Ich habe mich nun auf Grund der vielen Zustimmungen für die Zahlung an den Verein zur Förderung der Landskronschule in Oppenheim e.V. entschieden. Wie in dem Screenshot zu sehen habe ich die Überweisung auch schon getätigt“, schreibt er in einem Kommentar. „Ich hoffe der Gerechtigkeit ist genüge getan und ich wünsche allen schöne Feiertage.“