Die barrierefreie Erschließung der Kaiserbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden wird weiter vorangetrieben – allerdings mit mehr Zeitbedarf und höheren Kosten als ursprünglich geplant. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, soll die Projektlaufzeit bis zum 31. März 2029 verlängert und der „Kostenrahmen“ angepasst werden.
Bereits im November 2021 hatte der Mainzer Stadtrat der Teilnahme an einem bundesweiten Förderprojekt zugestimmt. Ziel ist es, einen leistungsfähigen und barrierefreien Anschluss für Fußgänger sowie Radfahrende an der Kaiserbrücke zu schaffen. Damit soll eine Lücke im Rad- und Fußwegenetz zwischen Mainz und Wiesbaden geschlossen werden.
Wichtige Verbindung für Pendler und Stadtentwicklung
Die Maßnahme hat hohe Bedeutung für den täglichen Pendelverkehr sowie für die städtebauliche Entwicklung rund um den Zollhafen und angrenzende Stadtteile. Auch Wiesbaden plant auf seiner Rheinseite eine vergleichbare Rampenlösung.
Komplexe Planung und Hochwasserschutz als Herausforderung
Nach einem europaweiten Realisierungswettbewerb in den Jahren 2022 und 2023 wurden die Planungsleistungen vergeben. Seitdem befindet sich das Projekt in einer Abstimmungsphase mit Fachbehörden, unter anderem aus den Bereichen Hochwasserschutz, Naturschutz, Denkmalpflege, Wasser- und Schifffahrt sowie der Deutschen Bahn.
Im Verlauf der Planungen zeigte sich jedoch, dass die örtlichen Rahmenbedingungen „anspruchsvoll“ sind. Vor allem die Erhöhung von Hochwasserschutzanlagen im Baugebiet führte zu zusätzlichem Aufwand. Diese Maßnahme musste vorgezogen werden, da sie Voraussetzung für den späteren Bau ist.
Fördermittel werden aufgestockt – Stadt bleibt finanziell entlastet
Die Kosten für das Projekt belaufen sich inzwischen auf 6,78 Millionen Euro brutto. Die Summe wird durch Bundesmittel getragen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert das Vorhaben zu 100 Prozent, betreut durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt entsteht somit nicht.
Mitte Dezember 2025 stimmte das BALM sowohl der Laufzeitverlängerung als auch der Erhöhung der Fördersumme zu.
Keine Alternative zur Umsetzung
Ein Verzicht auf die Umsetzung sei laut Verwaltung keine Option. Ohne die Maßnahme bliebe die Kaiserbrücke weiterhin nicht barrierefrei für Fuß- und Radverkehr nutzbar – trotz ihrer großen verkehrlichen Bedeutung.