Asche von Toten darf bald im Rhein verstreut werden

Rheinland-Pfalz will Flussbestattungen auf Rhein, Mosel, Saar und Lahn erlauben

Asche von Toten darf bald im Rhein verstreut werden

Rheinland-Pfalz bekommt ein neues Bestattungsgesetz. Das hat der Ministerrat in einer Sitzung am heutigen Dienstag (3. Dezember) beschlossen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, soll es demnach künftig auch möglich sein, die Asche Verstorbener in Flüssen wie dem Rhein zu verstreuen.

„Rheinland-Pfalz geht dabei weiter als die anderen Bundesländer und lässt nicht nur die Seebestattung auf Hoher See in einem anderen Bundesland zu, sondern auch die Seebestattung auf den vier größten Flüssen in Rheinland-Pfalz“, heißt es in der Pressemitteilung. Somit ist eine Flussbestattung nun auf dem Rhein, der Mosel, der Saar und der Lahn möglich. Unter anderem wolle das Land Rheinland-Pfalz damit den „Bestattungstourismus“ in andere Länder verhindern, in denen solche Bestattungen bereits vorher erlaubt waren – wie zum Beispiel in die Niederlande.

Asche darf auch aufgeteilt werden

Generell soll das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen erlaubt werden. Auch die Beisetzungspflicht der Asche entfällt: Die Urne kann nun an Privatpersonen übergeben oder die Asche geteilt werden. Damit soll unter anderem die sogenannte Diamantbestattung erleichtert werden. Dabei wird aus einem Teil der Asche in einem speziellen Verfahren ein „Diamant“ hergestellt. Möglich ist das beispielsweise in der Schweiz.

Ebenfalls neu: Die Sargpflicht auf Friedhöfen entfällt. Die Bestattung im Leichentuch, die sogenannte Tuchbestattung, soll auf Friedhöfen für alle möglich sein und ist nicht mehr an religiöse Voraussetzungen geknüpft.

Sternenkinder und Obduktionspflicht bei Kindern

Weitere Änderungen betreffen die Bestattung von „Sternenkindern“, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Ihnen soll jetzt ein Beisetzungsort garantiert werden. „Ein Kind zu verlieren ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). „Wir wollen Menschen in der Stunde des größten Verlustes einen Ort der Trauer garantieren. Dies gilt auch für eine gemeinsame Bestattung mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil, gerade in Fällen von tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter während der Geburt.“

Bei Kindern bis sechs Jahren, bei denen die Todesursache nicht eindeutig geklärt ist, ist eine Obduktion nun Pflicht. So soll untersucht werden, ob das Kind möglicherweise durch Fremdverschulden gestorben ist. Ein Schütteltrauma etwa könne nur durch eine Obduktion festgestellt werden.

„Modernstes Bestattungsrecht“

Zudem will Rheinland-Pfalz nun die Gräber von Soldaten finanzieren, die ihr Leben im Auslandseinsatz verloren haben. „Als drittes Bundesland, neben Sachsen und dem Saarland, wollen wir nun auf Antrag der Angehörigen ein dauerhaftes Ruherecht für Bundeswehrehrengräber schaffen und als Land zusätzlich die Kosten für Grabnutzung und Grabpflege übernehmen, sollten diese nicht mehr von der Bundeswehr getragen werden“, erklärt der Gesundheitsminister.

Mit diesen Änderungen bekomme Rheinland-Pfalz nun das „modernste Bestattungsrecht“, so Hoch. „Die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt. Hinzu kommt der gesellschaftliche Wandel, der den Bedarf an alternativen Bestattungsformen hat steigen lassen. Dem tragen wir nun Rechnung.“