Das ändert sich im März in Mainz

Im März wird es einige Änderungen geben, die den Alltag vieler Menschen betreffen. Alles Wichtige erfahrt ihr hier auf einen Blick.

Das ändert sich im März in Mainz

Zum Monatsbeginn März gibt es jetzt einige Neuerungen. Wir geben euch einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

OB-Wahl in Mainz

Ein neuer Oberbürgermeister wird im März in Mainz gewählt und eingesetzt. Am 12. Februar konnte niemand der sieben Kandidaten die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreichen. Der 5. März ist jetzt der Tag der Stichwahl . Die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang treten gegeneinander an. Das sind der Grünen-Kandidat Christian Viering und der parteilose Kandidat Nino Hase. Der neue Oberbürgermeister soll dann in der Stadtratssitzung am 22. März vereidigt werden.

Wer in der aktuellen Merkurist-Umfrage vorne liegt, könnt ihr hier nachlesen:

Energiepauschale für Studenten

Seit Monaten warten Studierende und Fachschüler auf neue Informationen zur einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro. Ab dem 15. März soll sie nun kommen, denn ab diesem Tag kann das Geld beantragt werden. Wie lange es dann allerdings dauert, bis das Geld auf dem Konto ist, ist bisher noch nicht bekannt. Für die Auszahlung sind die Länder selbst verantwortlich. Mit dem Geld sollen junge Menschen entlastet werden, denn laut Bundesministerium für Bildung und Forschung seien gerade für sie die steigenden Heiz- und Energiekosten eine besondere Belastung.

Kostenlose Bürgertests ganz beendet

„Ab dem 1. März 2023 wird die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung eingestellt“, kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor einiger Zeit an. Bisher bestand ein Recht auf kostenlose Bürgertests noch für einen ausgewählten Personenkreis. Dazu zählten zum Beispiel Bewohner, Mitarbeiter und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Laut der aktuellen Corona-Testverordnung entfällt dieses Recht ab dem 1. März 2023. Dann wird es auch keine PCR-Teststellen mehr geben, da es keine Zulassung mehr für deren Betrieb gibt. Für einen PCR-Test muss jetzt zum Hausarzt oder ins Krankenhaus gefahren werden. Die FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen bleibt in Rheinland-Pfalz aber weiterhin bis zum 7. April bestehen.

Gas- und Wärmepreisbremse

Ab dem 1. März greift die Energiepreisbremse von Gas und Fernwärme in ganz Deutschland. Diese wird auch rückwirkend für den Januar und Februar berechnet. In privaten Haushalten und mittleren Unternehmen ist der Gaspreis dann bei 12 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent gedeckelt. Die Entlastungen werden automatisch verrechnet, die Verbraucher müssen dafür nichts tun. Aufgrund der komplexen Regeln kann das aber eine Weile dauern.

Zeitumstellung es wird an der Uhr gedreht

Zweimal im Jahr wird die Zeit umgestellt. Der Termin zur Umstellung auf die Sommerzeit 2023 ist die Nacht von Samstag, den 25., auf Sonntag, den 26. März. Um 2 Uhr morgens werden die Uhren auf 3 Uhr vorgestellt. Der Nachteil: Dadurch wird uns eine Stunde Schlaf gestohlen. Es gibt aber auch einen Vorteil: Am Abend bleibt es dann eine Stunde länger hell.

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