Müssen Mainzer der Bundeswehr lange Urlaube melden?

Das neue Wehrpflicht-Gesetz sorgt für Verwirrung: Müssen Männer aus Mainz für lange Auslandsreisen eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen? Das Verteidigungsministerium gibt auf Anfrage von Merkurist Antworten.

Müssen Mainzer der Bundeswehr lange Urlaube melden?

Eine Gesetzesänderung sorgt seit Anfang des Jahres für Verunsicherung bei vielen Männern in Mainz und ganz Deutschland: Müssen Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, bei der Bundeswehr genehmigt werden? Berichte über eine entsprechende Anpassung im Wehrpflichtgesetz hatten für Diskussionen gesorgt. Auf Anfrage von Merkurist hat das Verteidigungsministerium nun eine Klarstellung angekündigt.

Lange Auslandsreisen nur mit Genehmigung

Hintergrund der Debatte ist das „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Damit wurde eine alte Regelung im Wehrpflichtgesetz wieder aktiviert. Diese sieht vor, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren grundsätzlich eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten benötigen.

Die Regelung diene der Vorsorge, wie eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums gegenüber Merkurist erklärt. Sollte sich die Sicherheitslage verschlechtern und die verpflichtende Wehrpflicht wieder eingeführt werden, müsse man wissen, wer verfügbar ist oder sich länger im Ausland aufhält. Die Gesetzesänderung schaffe den rechtlichen Rahmen für eine „belastbare Wehrerfassung und Wehrüberwachung“.

Ministerium verspricht unbürokratische Lösung

Solange der Wehrdienst freiwillig ist, wird das Ministerium nach eigenen Angaben die Genehmigungspflicht aussetzen: „Um keine unnötige Bürokratie zu verursachen, wird das Bundesministerium der Verteidigung noch diese Woche eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht zulassen“, schreibt die Sprecherin am Mittwoch. Dies soll mit einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift formal festgehalten werden.

Auch Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte, dass in der aktuellen Friedenszeit keine Genehmigungsverfahren stattfinden werden. „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, so der Minister in der Tagesschau.

Anlaufstelle in Mainz

Wer sich der Anordnung widersetzt, muss derzeit keine Konsequenzen fürchten. Wie das Ministerium mitteilt, werde die Regelung „nicht sanktioniert“. Für Männer aus Mainz bedeutet das konkret: Geplante lange Auslandsreisen wie ein Auslandssemester oder eine Weltreise müssen aktuell weder gemeldet noch genehmigt werden. Wer Fragen hat, kann sich an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr in Mainz wenden.

Die angekündigte Verwaltungsvorschrift, die die de-facto-Aussetzung der Regel rechtlich sicher macht, kann jedoch vom Verteidigungsminister jederzeit und ohne Hürden wieder einkassiert werden. Damit würde die Genehmigungspflicht über Nacht greifen. Die Reisefreiheit würde ebenfalls unmittelbar eingeschränkt, sobald sich die Sicherheitslage verschlechtert und eine verpflichtende Wehrpflicht eingeführt wird. „In diesem Fall würden die gesetzlich verankerten Melde-/Genehmigungspflichten direkt und schnell greifen können“, so die Sprecherin des Verteidigungsministeriums.