Absperrketten, erhöhtes Glaspfand, Toilettencontainer: Seit das Marktfrühstück in die neue Saison gestartet ist, gelten einige Neuerungen (wir berichteten). Auch neu sind die sogenannten Verhaltensinfos, mit denen ein „freundliches Miteinander“ gesichert werden soll. Auf der Webseite des Veranstalters werden die zehn Punkte aufgezählt – und besonders eine Information wirft bei einigen Leuten Fragen auf.
„Bitte an anderen Plätzen - nicht auf dem Marktfrühstück“
So hieß es zuletzt unter Punkt drei, man solle selbst Mitgebrachtes nicht auf dem Gelände des Mainzer Marktfrühstücks verzehren. Weiter gelte der Leitsatz „Support your locals auf dem Wochenmarkt“ und auch umliegende Kneipen und Restaurants würden sich auf Besucher freuen. Auch auf einem Flyer der Stadt Mainz steht unter der Überschrift „Weil wir das Mainzer Marktfrühstück lieben …“ die Regel: „Bringen Sie keine eigenen Getränke mit“.
Doch was bedeutet der Satz genau? Sind mitgebrachte Speisen nun verboten? Auch eine Userin fragt in ihrem Snip, ob die neue Regel wirklich umsetzbar sei. „Auf der Veranstaltungsfläche des Marktfrühstücks wünschen wir uns den Verzehr von Weinen oder Getränken, welche am Ausschank der Mainzer Winzer erworben werden und Speisen aus dem vielfältigen Angebot der Marktstände“, sagt Ralf Boller, Sprecher des Vereins „Die Mainzer Winzer e.V.“, zu Merkurist. Das eingesetzte Sicherheitspersonal sei lediglich für die Sicherheit zuständig. Ansonsten verweist er auf den Flyer der Stadt.
Wie letztlich verhindert werden soll, dass eigener Proviant den Weg auf das Veranstaltungsgelände des Marktfrühstücks schafft, bleibt somit abzuwarten. Auch ist unklar, was ein Nichteinhalten dieser Verhaltensinformationen für Konsequenzen haben könnte.
Hintergrund
Des Öfteren schon stand das beliebte Mainzer Event in der Kritik umliegender Ladenbesitzer und sorgte mit Lärm, Müllproblemen sowie Wildpinklern für Diskussionen.