Fluglärmausgleich: So viel erhält Mainz künftig

Weil der Fluglärmausgleich bis 2031 verlängert wird, erhält auch Mainz weiterhin Geld. Wie hoch die Finanzspritze ausfällt.

Fluglärmausgleich: So viel erhält Mainz künftig

Kommunen, die besonders vom Lärm des Frankfurter Flughafens betroffen sind, sollen auch in den Jahren 2027 bis 2031 finanzielle Ausgleichszahlungen erhalten. Für die Stadt Mainz bedeutet das künftig sogar mehr Geld. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vorgestellt hat.

Insgesamt sollen jährlich 4,531 Millionen Euro an die Kommunen im Umfeld des Flughafens fließen. Der Hessische Landtag berät aktuell über die Verlängerung des sogenannten Regionallastenausgleichsgesetzes. „Der Frankfurter Flughafen ist für Hessen wirtschaftlich von großer Bedeutung. Die Belastung durch Fluglärm verteilt sich aber nicht gleichmäßig, sondern trifft vor allem die Menschen in seinem Umfeld. Deshalb wollen wir den Ausgleich verlässlich fortführen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Johannes Loheide.

Neuer Schlüssel berechnet Belastung aktuell

Gleichzeitig soll die Verteilung der Gelder an die aktuelle Fluglärmsituation angepasst werden. Der bisherige Verteilschlüssel basierte auf Daten aus dem Jahr 2015. Für die Neuberechnung werden nun aktuelle Flugbewegungen und Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2024 herangezogen. Berücksichtigt werden dabei die Lärmbelastung am Tag und in der Nacht sowie die Zahl der betroffenen Einwohner.

Für das Jahr 2027 ist für Mainz eine einmalige Übergangsregelung vorgesehen, in der Mainz 119.000 Euro bekommt. Ab 2028 erhält die Stadt jährlich 142.310 Euro.

Gelder können flexibler eingesetzt werden

Mit der Gesetzesänderung sollen auch die Verwendungsmöglichkeiten der Gelder erweitert werden. Kommunen können die Mittel künftig ausdrücklich für die Erfassung, Messung und Auswertung der Fluglärmbelastung einsetzen. Auch die Finanzierung von interkommunalen Projekten wird möglich.

Zudem ist eine Überprüfung der tatsächlichen Fluglärmentwicklung vorgesehen. Bis Ende 2028 soll dem Hessischen Landtag ein Bericht vorgelegt werden. Damit soll geprüft werden, ob Änderungen im Flugbetrieb eine weitere Anpassung der Verteilung nötig machen.