Fußball-Drama: Mainzer Polizei verbietet 05-Fan, nach Augsburg zu fahren

Vor sieben Monaten soll er an einer Massenschlägerei mit Augsburg-Fans beteiligt gewesen sein, nun wurde der 05-Anhänger bei der Polizei vorgeladen – ausgerechnet am Abend des Auswärtsspiels gegen den FC Augsburg.

Fußball-Drama: Mainzer Polizei verbietet 05-Fan, nach Augsburg zu fahren

Eigentlich wollte er am Freitagabend (20. September) zum Auswärtsspiel des 1. FSV Mainz 05 nach Augsburg fahren. Doch am Montag hatte der 05-Fan ein Schreiben der Mainzer Polizei im Briefkasten: Er solle sich am Abend des Spiels um 18 und um 20:30 Uhr bei der Polizeiinspektion 3 in Lerchenberg melden.

Ein Zufall ist das nicht: Der Mann wird beschuldigt, im Februar an einer Massenschlägerei zwischen rund 100 Mainz- und Augsburg-Fans in der Mainzer Innenstadt beteiligt gewesen zu sein. Verurteilt wurde er allerdings noch nicht.

Anwälte kritisieren Polizei scharf

„Der gesamte Vorgang mutet unverhältnismäßig und grundrechtseinschränkend an“, kritisierten die Mainzer Rechtsanwälte Niko Brill, Christoph Weiß und Fabian Eck am Mittwoch in einem Pressestatement. Der 05-Fan hatte sich an ihre Kanzlei gewandt, um rechtlich gegen die Meldeauflage der Polizei vorzugehen. Die Kanzlei „Brill & Weiß“ vertritt laut eigenen Angaben seit mehr als zehn Jahren Mitglieder der Mainzer Fanszene bei Strafverfahren mit Fußballbezug.

Laut den Anwälten ist der Fan weder vorbestraft, noch hat er ein Stadionverbot in Mainz oder Augsburg. Dass die Polizei ihren Mandanten davon abhalten wolle, das Spiel zu besuchen, sei deshalb inakzeptabel. „Der Mainzer Polizei scheint es dabei auch egal zu sein, dass für die Gefahrenabwehr am Spieltag die örtlichen Behörden in Augsburg zuständig sind.“

Auch den Zeitpunkt der Meldeauflage kritisieren die Anwälte. Da das Schreiben erst wenige Tage vor dem Spiel bei ihrem Mandanten eingegangen sei, habe er nur noch Eilrechtsschutz beantragen können. Dabei habe die Polizei den 05-Fan schon vor fünf Monaten als Beschuldigten identifiziert. Während dieser Zeit habe er noch keine Möglichkeit bekommen, bei der Polizei angehört zu werden – bis zur Vorladung am Auswärtsspieltag.

Polizei rudert zurück

Trotz der Vorladung kann der 05-Fan nun aber doch zum Spiel fahren. Der Eilantrag, den die Kanzlei im Auftrag des 05-Fans beim Mainzer Amtsgericht gestellt hat, hatte offenbar Erfolg – allerdings anders als gedacht. „Es gab keine Entscheidung, aber die Polizei hat den Antrag zurückgenommen“, verrät Christoph Weiß am Freitagmorgen auf Merkurist-Anfrage.

Die Mainzer Polizei hat gegenüber Merkurist noch kein ausführliches Statement zu dem Fall abgegeben. Polizeisprecher Rinaldo Roberto bestätigt jedoch, dass der Mandant der Kanzlei Brill & Weiß bewusst mit einer Meldeauflage belegt worden sei – zusammen mit weiteren Personen. Wie viele genau, verrät Roberto nicht. Nur so viel: „Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich um einen Bruchteil der an der Auseinandersetzung beteiligten Personen.“

Auch zu den Gründen ihres Vorgehens hält sich die Polizei zunächst bedeckt. „Die jeweiligen Begründungen wurden den Betroffenen mittels Verfügung mitgeteilt.“ Rechtsanwalt Weiß zufolge bezog sich die Polizei im Fall seines Mandanten auf die „verfeindeten Fanlager“. Warum ausgerechnet er nicht zum Spiel fahren sollte, sei aber nicht erklärt worden.

Hintergrund

Im Februar lieferten sich etwa 100 schwarz gekleidete und teilweise vermummte Personen in der Frauenlobstraße, Ecke Hindenburgstraße, eine Massenschlägerei. Mutmaßlich beteiligt waren sowohl Anhänger des FC Augsburg als auch von Mainz 05. Im Dezember 2023 kam es zu einem ähnlichen Vorfall: Dort waren 40 Frankfurt- und Mainz-Fans in der Mainzer Holzhofstraße aufeinander losgegangen. Die Polizei reagierte im März mit einer Großrazzia, bei der 45 Wohnungen von Mainzer Fans durchsucht wurden. Die Kanzlei Brill & Weiß kritisierte die Aktion, die Polizei sei teilweise mit „erheblich übertriebenen Maßnahmen“ vorgegangen.

Weitere Informationen findet ihr hier: