Die Stadt Mainz nimmt die Gebührenbescheide für die Nutzung des Innenhofs der Reduit in Mainz-Kastel zurück. Das teilen Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) und Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz (CDU) mit. Die in den vergangenen Wochen versendeten Gebühren- und Mahnbescheide werden damit aufgehoben.
Für das gesamte Jahr 2025 werden nun keine Gebühren für die Nutzung des Reduit-Innenhofs erhoben. Bereits für nächsten Mittwoch (5. November) wurde zu einem Arbeitsgespräch eingeladen, um über die Mieten für die Räume und die Gebühren für die Außenflächen zu sprechen. Weitere Gespräche sollen folgen. Eigentlich müsse die Stadt für die Nutzung ihrer Liegenschaften Gebühren erheben, insbesondere bei kommerziellen Veranstaltungen.
Gespräche über zukünftige Regelung
„Die Herausforderung ist dabei die genaue Abgrenzung zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Veranstaltungen, um jeweils eine faire und für die Veranstalter tragbare Gebührenhöhe zu definieren“, so Haase und Matz. „Wir schätzen das Engagement der vielen Vereine und Initiativen sowie der Stadt Wiesbaden in der Reduit sehr.“ Die Stadt sei all denen dankbar, die sich für den Erhalt des Kulturdenkmals eingesetzt hätten.
Und weiter: „Hier hätte die Stadt Mainz – auf politischer Ebene – sich mehr Zeit nehmen und das Gespräch mit den Betroffenen vor Ort suchen müssen. Das werden wir jetzt verbessern.“ Ziel der bald stattfindenden Gespräche sei es, eine faire Regelung für die kommenden Jahre zu finden. Diese soll sowohl die haushaltsrechtlichen Vorgaben erfüllen als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Mieter- und Nutzergruppen berücksichtigten. Wichtig sei ihnen daher der Dialog mit dem Kasteler Ortsvorsteher, der Stadt Wiesbaden und den betroffenen Vereinen.
Hintergrund: Gebührenerhebung für kommunale Liegenschaften
Kommunen in Rheinland-Pfalz mit einem Haushaltsdefizit sind dazu angehalten, für die Nutzung ihrer Liegenschaften angemessene Preise zu verlangen. Die Stadt Mainz ist Eigentümerin mehrerer Immobilien in den rechtsrheinischen Vororten, die 1945 hessischen Gemeinden zugewiesen wurden.