Große Corona-Änderung in Rheinland-Pfalz: Ab diesem Freitag (14. Januar) gelten einige neue Regelungen. Wir geben einen Überblick.
Lockerung 2G-Plus-Regelung
Bisher galt in vielen Innenbereichen wie in der Gastronomie, im Kino oder im Fitnessstudio die 2G-Plus-Regelung. Dies wird nun gelockert. Ab jetzt müssen sich auch Personen nicht mehr testen lassen, die vor Kurzem doppelt geimpft wurden, genesen sind oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind. Geboosterte mussten dies auch zuvor nicht. Die neue Regelung gilt, wenn die Impfung oder Genesung weniger als drei Monate zurückliegt.
Diese oben beschriebene Lockerung der 2G-Plus-Regelung gilt auch in folgenden Bereichen:
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
Körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Maske nicht getragen werden kann
Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen
Hotels und Beherbergungsbetriebe
Reisebus- und Schiffsreisen
Sport im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich
Innenbereich von Schwimmbädern und Thermen
Innenbereich von Kinos, Theatern, Konzerthäusern, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Kultureinrichtungen
Dem Innenbereich von Freizeiteinrichtungen
Spielhallen und Spielbanken
Dem Innenbereich von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten
Dem außerschulischen Musik- und Kunstunterricht im Innenbereich
Dem Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Innenbereich
Innenbereich von Museen und Ausstellungen
Neue Quarantäne-Regeln
Zudem gelten neue Quarantäne-Regeln. Ab Freitag entfällt die Quarantänepflicht auch für Kontaktpersonen, deren zweite Impfung oder Ansteckung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Für alle Übrigen endet die Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich aber nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Bisher gilt für Kontaktpersonen einer infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.
Sonderregelungen für Krankenhauspersonal und Schüler
Die Quarantäne für Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen kann sieben Tage nach der Infektion nur durch einen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schüler und Kinder in der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie regelmäßig getestet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen oder Maskenpflicht).
Die Anpassung der Quarantäneregelungen ist laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vertretbar, weil die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. „Die Bürger und Bürgerinnen sollen darauf vertrauen können, dass nicht das ganze Land gleichzeitig in Isolation geht und die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur schlimmstenfalls wegen Personalausfällen nicht funktionsfähig sind“, so Dreyer.
Kontaktbeschränkungen bleiben
Keine Veränderungen gibt es bei den geltenden Kontaktregelungen: Geimpfte und Genesene dürfen sich derzeit insgesamt zu zehnt treffen. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene dürfen sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben weiterhin geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten.
Was sich in Mainz noch ändert
Wegen steigender Inzidenzzahlen führt die Stadt Mainz wieder eine Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt ein. Diese gilt in Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen. Die Maskenpflicht auf dem Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz und Gutenbergplatz (Theaterseite) gilt beim Wochenmarkt und betrifft sowohl Besucher als auch Beschicker.