Wenn es im Sommer besonders heiß wird in Mainz, dann sehnen sich viele nach Abkühlung. Um sich zu erfrischen, besuchen dann einige eines der Mainzer Schwimmbäder oder einen der vielen Seen im Umland. Auf viele verlockend wirken oft auch die zahlreichen (Spring-)Brunnen in der Stadt. Und so stellt sich so mancher die Frage, ob denn beispielsweise der Brunnen am Höfchen im Sommer als „Freibad“ genutzt werden dürfte. Und somit drängt sich zusätzlich auch gleich noch die Frage auf, ob denn das Baden in diesen Anlagen überhaupt erlaubt ist.
Was die Stadt sagt
Zumindest zu der Rechtsfrage gibt es in Mainz klare Richtlinien. Wie Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr in der Vergangenheit bereits auf Anfrage mitteilte, sei die Benutzung von öffentlichen Anlagen in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mainz geregelt. Darin sei die zweckfremde Nutzung oder Verunreinigungen von Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen verboten. „Das Baden stellt daher eine zweckfremde Nutzung dar.“
Ein Verstoß gegen die Verordnung sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden könne. Doch nicht alle, die im Brunnen kurz planschen, müssen mit einer Strafe rechnen. So drücke die Stadt bei Kindern auch einmal ein Auge zu, erklärte der Stadtsprecher.
So steht es um die „Badeaktionen“
Und wie sieht es nun mit dem Brunnen am Höfchen aus, wird hier auch mal gebadet oder doch eher nur von Kindern geplanscht? Wie Stadtsprecher Peterhanwahr sagte, habe es in den letzten Jahren jedenfalls keine Erkenntnisse zur „Freibad“-Theorie gegeben. „Ich glaube, das Wasser hat eine Maximaltiefe von rund 30 Zentimetern und man könnte nicht sonderlich weit rausschwimmen“, sagte der Stadtsprecher scherzhaft im letzten Jahr.
Dass einmal Kleinkinder darin baden oder sich erfrischen, sei an heißen Tagen durchaus möglich, dafür sei der Brunnen als ein Angebot unter anderem auch da. Richtiggehende „Badeaktionen“ habe man, was die Brunnen in Mainz insgesamt angeht, über die Jahre hinweg jedenfalls nicht erkennen können.