Nach „Hungerlohn“-Kritik an Mainz 05-Stellenausschreibung: Das sagt der Verein

Ein Minijob-Angebot von Mainz 05 stößt auf Unverständnis im Internet. Jetzt äußert sich der Verein zu der Kritik.

Nach „Hungerlohn“-Kritik an Mainz 05-Stellenausschreibung: Das sagt der Verein

Arbeiten für einen Fußball-Bundesligisten, das klingt für viele nach einer verlockenden Aufgabe. Tatsächlich suchen die Vereine immer wieder Mitarbeiter für verschiedene Positionen – auch geringfügig Beschäftigte. Eine solche Stellenausschreibung des 1. FSV Mainz 05 hat nun aber massiv negative Kommentare in den sozialen Medien hervorgerufen. Im Fokus der Kritik steht dabei der – aus Sicht der User zu niedrige – Stundenlohn für die Stelle.

„Ein Witz“

Konkret geht es um die Stellenausschreibung für einen „Shuttlebusfahrer:in“, die unter anderem auf der Facebook-Seite des „Mainz 05 Nachwuchs“ veröffentlicht wurde. Gesucht wird der Fahrer als „Aushilfe im Nachwuchsleistungszentrum“. Dies beinhaltet laut Ausschreibung das Fahren von Jugendspielern im vereinseigenen Kleinbus (9-Sitzer) auf der Strecke zwischen Mainz und Ludwigshafen. So sollen die Spieler montags und freitags zwischen 14 und 23 Uhr in der Umgebung von Ludwigshafen abgeholt und dann zurückgefahren werden. Dafür bietet Mainz 05 einen Stundenlohn von 12,50 Euro.

Gerade die Bezahlung macht jetzt viele Kommentatoren fassungslos. „Dieser Stundenlohn ist eine Schande und eines Bundesligisten absolut unwürdig. Ihr solltet euch schämen“, schreibt ein User bei Facebook. Ein anderer meint: „Ist doch ein Witz“. Und ein weiterer kommentiert: „12,50 Euro bei nem Profiklub zu bekommen in der heutigen Zeit ist ja das erbärmlichste was ich je gelesen habe.“

.“

Doch es gibt auch Kommentare, in denen der Verein quasi in Schutz genommen wird. So postet ein Facebook-User: „Also bei aller Kritik, hier muss mal angemerkt werden, dass es durchaus üblich ist, dass ein geringfügig Beschäftigter nur Mindestlohn bekommt (…) Hier fährt man ein paar Jugendliche wo hin, wartet dann (macht also nix) und fährt sie dann wieder zurück.“ Und Leser Moritz meint: „12,50 € auf die Kralle ist nicht schlecht. Die Rahmenbedingungen für einen Minijob sind gesetzlich abgesteckt. Also können sich die aufgebrachten Berufsempörer im Netz ganz entspannt wieder runterfahren.“

Mainz 05 nimmt Stellung zur Kritik

Doch was sagt Mainz 05 nun selbst zur Kritik an der Stellenausschreibung? Auf Anfrage erklärt der „Direktor Kommunikation & Medien“, Tobias Sparwasser, dass es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine geringfügige Beschäftigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben handle, wie sie in allen möglichen Branchen üblich sei. Bei der Tätigkeit handle es sich um einen Fahrdienst an maximal zwei Wochentagen – im Wechsel mit einem zweiten Beschäftigten –, für den die Fahrer vom Verein das entsprechende Fahrzeug gestellt bekämen. „Im Rahmen der Tätigkeit wird auch jene Wartezeit vergütet, etwa drei Stunden, die für die Fahrer während des Trainings entsteht“, so Sparwasser. In dieser Zeit müssten die Fahrer keiner Tätigkeit nachgehen.

Wenn man das einmal durchrechne, könnten so mit vier Fahrdiensten im Monat 450 Euro netto verdient werden. „Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung erscheint uns dies gemessen an der Tätigkeit adäquat“, sagt Sparwasser. Wie der Mainz 05-Mediendirektor zudem erklärt, existierten rund um einen Bundesligisten außer den klassischen Festanstellungen Hunderte weitere Jobs im Sektor der geringfügigen Beschäftigungen. Dazu zählten zum Beispiel Tätigkeiten beim Ordnungsdienst, beim Catering sowie bei der Spieltagsbetreuung.