Die Idee eines Badeschiffs am Mainzer Rheinufer nimmt weiter Form an. Nachdem der Stadtrat im April eine tiefergehende Machbarkeitsstudie beschlossen hatte, liegt nun eine erste positive Einschätzung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Rhein vor. Das teilt die Stadt Mainz am Montagnachmittag mit.
Das WSA hält demnach ein Badeschiff an dem geprüften Standort am Mainzer Zollhafen grundsätzlich für umsetzbar. Allerdings müsse die ursprünglich vorgesehene Position um rund 100 Meter nach Süden in Richtung der „Urbanen Aue“ verlagert werden.
Ein Badeschiff wäre somit am Rheinufer südlich der Kaiserbrücke zwischen Stromkilometer 500,5 und 500,7 zulässig. Auf einer Länge von 200 Metern dürfte es maximal 40 Meter in den Rhein hineinragen und müsste mit sogenannten Dalben gesichert werden.
Als nächster Schritt soll nun die Machbarkeitsstudie ausgeschrieben werden, um offene Fragen zur Umsetzung detailliert zu klären. Die Ausschreibung ist noch vor der Sommerpause geplant, mit einem Ergebnis wird Mitte 2027 gerechnet.
Studie soll Wirtschaftlichkeit und Lärmbelastung prüfen
„Selbstverständlich werden in diesem Zuge alle Einflussfaktoren berücksichtigt und vom noch zu beauftragenden Planungsbüro im Austausch mit den Fachämtern der Verwaltung sukzessive untersucht“, so Oberbürgermeister Nino Haase. Dazu gehörten etwa Themen wie mögliche Lärmbelastungen oder die wirtschaftliche Machbarkeit, mit Blick auf die vorhandene Infrastruktur, anliegende Planungsverfahren.
Eine endgültige Aussage, ob das Projekt realisiert werden kann, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Erst die Studie werde zeigen, ob der Betrieb wirtschaftlich tragfähig sei und die Gegebenheiten vor Ort ausreichen. Haase sieht jedoch großes Potenzial: „Ein Badeschiff sowie die geplante Gastronomie als auch die Fahrradspindel zur Kaiserbrücke könnten an dieser Stelle jedoch insgesamt sowohl auf die Standortentwicklung als auch die Sport- und Freizeitqualitäten im nördlichen Bereich des sich weiterhin entwickelnden Zollhafens sehr positiv einzahlen.“ Außerdem könnten so neue Kapazitäten für das Schulschwimmen und für Schwimmkurse entstehen.
Zunächst muss die Beschlussvorlage vom Haupt- und Personalausschuss am 10. Juni sowie vom Stadtrat am 17. Juni zur Kenntnis genommen werden.